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Im deutschen Reich · 1901-10-01 · Heft 10 (Oktober 1901) · p. 563

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
7 (1901)
Issue
Heft 10 (Oktober 1901)
Article
A. C. Berlin
Date
1901-10-01
Page
563 (sequence 1)
Language
German
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Briefkasten der Redaktion A. C. Berlin. Die überaus günstigen Rezensionen, welche die sonst den österreichischen Inden so abholde „Staatsbürger Zeitung" stets über das Theater der Gebrüder Herren seid gebracht hat, waren allerdings geeignet, ähnliche Gerächte glaubhaft erscheinen zu lassen. jWie weit der Behauptung des Schneidt'schen Blattes „Der Nörgler" etwas Thatsächliches zu Grunde liegt, läßt sich schwer beurtheilen. Die warmen Empfehlungen eines von Juden geleiteten Unternehmens in jndenfeindlichen Blättern wie in der ^Staatsbürger Zeitung" und dem „Tedlatzek'schen Generalanzeiger" erklären sich hinreichend durch den Jnseratenbunger gewisser Blätter, ohne daß diese Empfehlungen durch „baare Vorschüsse" erklärt werden müßten. Man kann der Erklärung der Herren Gebr. Herrenfeld ohne weiteres Glauben schenken, daß sie ihre Inserate stets „postnumerando" bezahlt haben. Diese Herren, die keine deutschen Staatsbürger jüdischen Glaubens sind, stehen uns fern. Mit dem Deutfchrhum haben sie nichts gemein, und wenn sie wirtlich „jüdischen Glaubens "wären, tonnte es ihnen kaum Befriedigung gewähren, daß die „Staatsbürger Zeitung'' ihre Freude an den Vorstellungen im Herrenfeld-Thcater damit entschuldigt, daß in demselben „jüdisches Wesen in einer drastisch treffenden Weise gegeißelt (richtiger karrikiert) wird." Ein solches Lob ist schon — die letzte Ehre! D. S. Posen. Die Mittheilung des Antisemitenblattes, daß von der Strafkammer in Heiligenstadt am 21. Sept. das freisprechende Urtheil des Schöffengerichts in der Beleidigungsklage wider den Pastor Johannes Briesack bestätigt ist, dürfte insoweit zutreffend sein, als in beiden Instanzen der von dem Pastor einem christlichen Mühlenbesitzer gegenüber gethancne Ausspruch „Dann sind Sie ein Jude!" als keine Beleidigung betrachtet wurde. Die angebliche Begründung des freisprechendcn Urtheils, „Beleidigend wäre der Ausdruck gewesen, wenn dem Kläger ein jüdisches Gebaren im allgemeinen Sinne zum Vorwurf hätte gemacht werden sollen/' — dürfte aber kaum

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