Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 7 (1901)
- Issue
- Heft 10 (Oktober 1901)
- Article
- Oberlandesgerichtspräsident Hagens in Frankfurt a. M. und der Antisemitismus
- Date
- 1901-10-01
- Page
- 513 (sequence 7)
- Language
- German
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des nicht gestatten würde, eben ungc fordert gegeben worden sein. Nach alledem LloioL noch mancher Zweifel zu lösen, und ch: Herr Präsident Hägens oder sein einziger amtlicher Vorgosehter d' llnicht gethm? hat, werden mit uns noch manche Fach- und Cesiw.ww"- genossen lm chaieasiss beb MchehenZ der Preußischen Justtzoer'eall': '' Wünschen, daß ihr der rrcrrcfö gelingen möge, sie fei frei rron r/.:r. Zorurtheil auf lousesfllawllem Erbiete. Ueber die fehlenden Vasörderuugda^ll sichten si'idischrr - Nichte? sprechen wir vielleicht rin anders Hel Eber dir llnäbilLungämäglichleir darf unserer Meinung nach Mon:ündr;n genommen oder LeschrLmL werden, der sich dem Dienst der Grr: ch'iglllt widmen will. Schon die Freiheit der Anwaltschaft -erwidert es, daß den Seeferenbateti die Möglichkeit ihrer Vorbildung nicht übermäßig erschwert wird. Werden sie wegen Ueberfüllung in ihrer HeimathäprovinZ^vLZewiesen, so müßte ihnen. Las verlangt die Billigkeit, die Möglichkeit eines Rücktritts auL anderen Provinzen stets offen gelassen werden. Dazu würde §3 . gehören, daß nicht neue Referendare, auch solche aus anderen Provinzen, angestellt oder übernommen werden, bevor der einheimische Ersatz Zweckentsprechend und seinem Wunsche gemäß untergeLracht ist. Es wäre eine wunderbare Einführung in den Tempel de? Justitia, wenn ihre Jünger beim ersten Schritt empfinden sollten. Laß in Preußen nicht gleiches Recht für Alle gilt.