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Im deutschen Reich · 1901-06-01 · Heft 6-7 (Juni 1901) · p. 371

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
7 (1901)
Issue
Heft 6-7 (Juni 1901)
Article
M. S., Magdeburg
Date
1901-06-01
Page
371 (sequence 2)
Language
German
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IRI
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Briefkasten der Redaktion. 371 erwähnen es nur, weil es zeigt, zu welchen bedenklichen Folgen die Reichsgerichtsentscheidung führen kann. Judas Triumphgeheul ist sehr voreilig. Die Entscheidung ist mit Ruhe abzuwarten. Sollte eine Verurtheilung des Grafen Pückler erfolgen, und zwar ohne eine das Volk überzeugende Begründung, so würde für den Antisemitismus daraus sich nur die Bestätigung des Glagau'schen Wortes ergeben: „Jede Bewegung vermag sich erst durchzuringen, wenn sie namhafte Opfer gebracht hat und eine Reihe von Helden und Märtyrern aus ihr hervorgegangen sind. Pücklers Berurtheilung könnte insofern den Antisemitismus noch mehr fördern als seine Reden". — Wir haben bisher vom jüdischen Triumphgeheul nichts vernommen; von jüdischer Seite ist in letzter Zeit nicht das Geringste gegen den Grafen Pückler unternommen worden. Daß sein gesetzwidriges Treiben schließlich die Geduld der Behörden erschöpfen würde, war mit Sicherheit zu erwarten. Der Krug geht so lange zu Wasser bis er bricht. D. M., Frankfurt a. £X Die Meldung des „Cüstriner Tageblattes", daß die dortige Stadtverordnetenfchast der Synagogen-Gemeinde eine Beihülse von 200 Mark zur Erhöhung eines Theils ihres Friedhofes bewilligt habe, wird von Ihnen falsch aufgesaßt. Die Synagogen- Gemeinde hat 1896 vom Friedhofsland 1^/4 Morgen an die Stadt zuck Zweck der Erweiterung des Güterbahnhofs abgetreten und dafür außer einer Geldsumme ein kleines Terrain erhalten, welches mit dem höher liegenden Friedhofe vereinigt wurde. Bei den vorausgegangenen Verhandlungen war seitens des Magistrats die Ausfüllung des kleinen Terrains bis zur Höhe des Friedhofes zugesagt worden, was-versehentlich nicht in dem Kaufvertrag Erwähnung fand. Die nachträglich von der Synagogen-Gemeinde verlangte Aufschüttung wurde vom Magistrat abgelehnt, auf einen in der Stadtverordneten-Versammlung gestellten Antrag aber beschlossen, behufs Vermeidung eines Prozesses der Synagogen-Gemeinde für den gedachten Zweck 200 Mark zu bewilligen. Damit gab sich die Gemeinde Zufrieden, obgleich die Ausschüttung das Dreifache kostet. S. K., Stettin. Wir ergänzen den Ihnen im Maiheft ertheilten Bescheid durch folgende Einzelheiten, die uns von einem aus Karlsbad zurückgekehrten Vereinsmitgliede mitgetheilt wurden: In Karlsbad sind in der dritten Wählerklasse 10 deutsch-nationale Antisemiten in das Stadtverordneten-Collegium gewählt worden. Die Führer der Karlsbader Antisemiten find die Herren: Hermann Jacob, Buchhändler, am Marktplatz und Besitzer des Hauses zum römischen Feldherrn; Anger, Besitzer des Cafe Sanssouci, Anger,'Bäckermeister, am Schloßberg und Drumm, Besitzer des Hauses „Stadt Warschau".

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