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Im deutschen Reich · 1901-06-01 · Heft 6-7 (Juni 1901) · p. 370

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
7 (1901)
Issue
Heft 6-7 (Juni 1901)
Article
S. L., Berlin
Date
1901-06-01
Page
370 (sequence 2)
Language
German
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IRI
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870 Im deutschen Reich. letzten Jahre sind zwei weitere Insassinnen in das Heim ausgenommen und zum ersten Male seit Gründung der Anstalt weilt dort vorübergehend eine Lehrerin zur Erholung nach schwerer Krankheit. Es ist dringend zu wünschen, daß diese Einrichtung, das Heim auch vorübergehend Zu einer Zuflucht für erholungsbedürftige Lehrerinnen zu machen, durch freiwillige Spenden weiterhin ermöglicht wird. K. I., Berlin. Wo bleibt der Central-Verein? fragen Sie, weil jüdischen Händlern die Grenzpässe nach Rußland versagt worden. — Wir greifen nur ein, um Behörden auf Mißstände aufmerksam zu machen. Gegen die russischen Grenz-Plackereien haben aber die preußischen Lokal- und Centralbehörden, sowie Handelskammern und sonstigen Amtsstellen bereits so energisch Stellung genommen, daß der Central-Verein hier schwerlich förderlich eingreisen konnte. Dauernder Beobachtung und Berichterstattung durch unsere Vertrauensleute unterliegen die Verhältnisse natürlich ber alledem. Die aus Zawisna in Oberschlesien eingetroffene Nachricht, daß die Grenze am 14. Juni für die jüdischen Händler sowohl deutscher als auch russischer Nationalität wieder freigegeben worden ist, beweist, daß die deutschen Behörden keine fremden Verkehrshinderungen dulden. Inzwischen ist (s. Korrespondenz „Kattowitz") die Aufhebung der Sperre amtlich bestätigt worden. M. S., Magdeburg. Der Artikel der „Sachsenschau" vom 9. Juni ist der Dresdener „Deutschen Wacht" entnommen, welche sich wiederum auf einen Artikel der Berliner sreikonservativen „Post" stützt, die sich dagegen verwahren zu müssen glaubt, daß ihrer Meinung nach das Reichsgericht in der Entscheidung der Pückler-Sache „die subjektiven Empfindungen der Juden zu einem juristischen Kriterium erhebe". Daß das nach Sachsen schauende Magdeburger Antisemiten-Organ den Drohartikel des Dresdener Blattes abdruckt, darf nicht Wunder nehmen. Es wird darin gesagt: „Die überraschenden und raschen Verurtheilungen von Antisemiten unter der Regierung Kaiser Friedrichs III. sind, wie Glagau hervorhebt, als Zeichen der Zeit betrachtet worden. Würde Graf Pückler in der wieder aufgenommenen Verhandlung wegen „Aufreizung zum Klaffenhaß" verurtheilt, so könnten leicht ähnliche Gefühle für die Gegenwart sich Bahn brechen. Nachdem das Reichsgericht das Urtheil umgestoßen, befindet sich die Vorinstanz in einer eigenthümlichen Lage. Nimmt man das oben besprochene neue Kriterium hinzu, die Rücksichtnahme auf das jüdische Empfinden, so wird der Glaube erklärlich, wenn auch nicht berechtigt, daß das Reichsgericht eine Verurtheilung des Grafen Pückler wünsche. Wir halten das für ausgeschloffen; wir

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