Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 7 (1901)
- Issue
- Heft 6-7 (Juni 1901)
- Article
- Leipzig
- Date
- 1901-06-01
- Page
- 360 (sequence 2)
- Language
- German
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360 Im deutschen Reich. die Staatsanwaltschaft beim Reichsgericht Revision eingelegt, die mehr Erfolg erzielte als in früheren gleichartigen Fällen, in welchen der Graf Pückler wegen ähnlicher Reden angeklagt, freigesprochen, und die damals eingelegte Revision des Staatsanwalts vom Reichsgericht verworfen wurde. Die Revision rügte diesmal die unrichtige Anwendung des Gesetzes, indem der Begriff des § 130 Str. G. B. verkannt fei. Der Vertreter der Reichsanwaltschast hielt die Revision für begründet; in zwei früheren Fällen sei die Revision nur deshalb verworfen worden, weil der subjektive Standpunkt damals verneint war; hier liege die Sache aber anders. Es fei nothwendig, nicht nur den abstrakten Maaßstab, sondern auch einen konkreten Maaßstab anzunehmen. Es muffe geprüft werden, ob die inkriminierte Aeußerung einen Einfluß auf die Massen ausüben könne, und dabei müsse zwar zunächst ein normal denkender ruhiger Mann in Aussicht genommen, aber beachtet werden, daß unter besonderen Umständen auch ein normaler ruhiger Mann angereizt werden könne. Wenn auch in dem Urtheil gesagt sei, daß angesichts des gebildeten und anständigen Publikums keine Aufreizung zu befürchten gewesen, sei doch zu erwägen, ob nicht der Redner beabsichtigt habe, daß seine Reden auch noch anderen Klassen der Bevölkerung als den Anwesenden bekannt werden sollten? So feien doch züm Beispiel die Reden durch die Presse veröffentlicht worden. Diese Gesichtspunkte seien in dem angefochtenen Urtheil nicht gewürdigt. Der Angeklagte mußte sich bewußt sein, daß unter Umständen seine Reden ausreizen konnten. Der zweite Strafsenat des Reichsgerichts, welcher sich mit dieser Sache zu beschäftigen hatte, hat sich diesen Ausführungen angefchloffen, deshalb das freisprechende Urtheil des Landgerichts I Berlin ausgehoben, die Sache zur nochmaligen Verhandlung aber an das Landgericht II Berlin zurückverwiesen. A Dresden, 12. Juni. Es war unschwer vorausgesehen, daß die antisemitschen Wühler früher oder später von der gehässigen Anfeindung der in Sachsen an Zahl so geringen jüdischen Bevölkerung zu Angriffen auf den größeren, aber auch nicht sehr zahlreichen katholischen Theil der Bevölkerung gelangen würde. Wer intolerant ist, der ist es nicht nur gegen die Juden, das wissen die klügeren Führer des Centrums sehr gut —daher stammt der Toleranz-Antrag! Selbst die Rücksicht auf das katholische Königshaus hat die durch manche Maßnahmen übermüthig gemachten sächsischen Antisemiten nicht daran gehindert, die „Los von Rom"-Bewegung zu unterstützen; sie stehen konsequenter Weise auch dem Toleranz-Antrag des Centrums feindlich