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Im deutschen Reich · 1901-06-01 · Heft 6-7 (Juni 1901) · p. 336

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
7 (1901)
Issue
Heft 6-7 (Juni 1901)
Article
[Ohne Titel] / A. L.
Date
1901-06-01
Page
336 (sequence 2)
Language
German
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336 Im deutschen Reich. von der patriotischen Heuchelei der Boxer so lange täuschen liefen ist vielleicht kaum größer als die Nachtheile, welche jene europäischen Staaten zu befürchten haben, in welchen ebenfalls mord- und plünderungssüchtige Boxer eine täuschende nationale Maske benutzen um zeitweise als Stützen von Thron und Altar zu gelten. Der anarchistische Grundzug dieser Sippe hat sich aber doch neuerdings so vielfach offenbart, daß derselben der treffende Vergleich mit ihren chinesischen Ebenbildern unbequem wird. Deshalb benutzen sie als Rettungsmittel die „Retourkutsche", die Juden als „Boxer" darzustellen und diesen, ohne den Schimmer eines Beweises, zur Last zu legen, was sie selbst systematisch betreiben: die rücksichtslose Untergrabung der gesetzlichen Autorität und der bestehenden gesellschaftlichen Ordnung. Der Endzweck der antisemitischen Bewegung ist kein anderer, als zunächst einer ganzen Zahl von besitzlosen Sttebern eine Existenz aus Kosten getäuschter Anhänger und schließlich leitende Stellungen in der erstrebten neuen staatlichen und gesellschaftlichen Ordnung zu verschaffen. So anarchistisch wie der Zweck, ist aber auch das Mittel, mit dem die Antisemiten ihr Ziel zu erreichen suchen, „die Aufreizung verschiedener Bevölkerungsklassen zu Gewaltthätigkeiten gegen einander". Das Gesetz verpönt natürlich solche Aufreizung, aber die wiederholte freundliche Aufforderung des Grafen Pückler, die jüdischen Mitbürger mit „Knüppeln und Bierseideln aus Deutschland hinauszuhauen", blieb trotzdem bisher als eine angeblich unverfängliche Auslassung eines an eine bilderreiche Sprache gewöhnten leidenschaftlichen Parteimannes straflos. Die Richter, welche den von der Verwaltung ausgeschiedenen ehemaligen Amtsvorsteher von Klein-Tschirne so glimpflich beurtheilten, nannte der letztere dafür öffentlich seine „Freunde in Moabit" und „famose Kerls". Ob diejenigen Richter, denen der höchste deutsche Gerichtshof neuerdings die Beurtheilung der Delikte Pücklers zugewiesen hat, nach einer gleichen gräflichen Anerkennung lüstern sind, scheint recht zweifelhaft. Diejenigen Redaktionen, die sich durch Verbreitung seiner aufreizenden Reden zu feinen Mitschuldigen machten, eifern deshalb schon jetzt gegen die Reichsgerichtsentscheidung. Das Aufreizen betrachten sie eben als ihr heiliges Vorrecht. Niemand hat sie ja gehindert, als die Antisemiten öffentlich die Verurtheilung Hülsners wegen Theilnahme an einem Lustmord trotz der ihnen bekannten Begründung des Urtheils fälschlich offenbar zum Zwecke der Aufreizung als einen Beweis für das Vorkommen von Ritualworden hinstellten. Nur zu diesem Zwecke ersehnten sie die Hinrichtung Hülsners, die sie zur Befestigung der Ritualmord-Legende 'zu "oerwerthen gedachten.

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