Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 7 (1901)
- Issue
- Heft 4 (April 1901)
- Article
- Großschönau
- Date
- 1901-04-01
- Page
- 234 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- chapter
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2316602-2316676-2316681--08091-2327744- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
234 Im deutschen Reich. Blumenstrauß. Die gerichtsärztliche Untersuchung der kleinen Leiche hat ergeben, daß das Kind eines natürlichen Todes gestorben ist, wodurch alle Gerüchte von selbst verstummen mußten. Die Eltern des Kindes, die Zimmerer Beil'schen Eheleute, hatten ihr Kind in heimatlicher Erde bestatten lassen, aber die Kosten und strengen Vorschriften bei Leichentransporten durch die Eilgutsendnng ersparen wollen. O München, 16. April. Die „Münchener Neuesten Nachrichten" bringen in der Nr. 176 folgende Mittheilung: „Herr Lencer, der frühere Herausgeber des „Odin", ist aus München mit Hinterlassung von ziemlich bedeutenden Schulden verschwunden. Auch soll er sich sonstige Unregelmäßigkeiten zu Schulden haben kornmen lassen." Bekanntlich vertritt der „Odin" die alldeutsche und radikal antisemitische Gesinnung der österreichischen Abgeordneten Wolf und Schönerer. + Würzburg, 3. April. Der Redakteur der antisemitischen „Neuen Bayerischen Landeszeitung", Thomas Memminger hatte sich vor dem hiesigen Gericht wegen groben Unfugs zu verantworten, weil in einem Artikel der Beilage „Markt-Bärbele" der „N. Bauer. Landes. Ztg." im Anschluß an einen Bericht über den gegen den jüdischen Metzger Frank in Haßfurt verhandelten Prozeß wegen Fleischbesudelung der Passus enthalten war, daß der Talmud den Juden vorschreibe, das für Christen bestimmte Fleisch zu besudeln. Zur Verlesung gelaugten Gutachten der christlichen Gelehrten Prof. I)r. Wünsche in Dresden, vr. Bischoff in Leipzig und des inzwischen verstorbenen Wiener Pfarrers Joseph Dcckert. vr. Wünsche bekundete, daß weder im Talmud noch in der sonst einschlägigen Litteratnr Stetten über Fleischbesudelung enthalten seien; es sei dies weder jüdisches Gesetz, noch jüdischer Brauch. Darüber, daß Juden für Christen bestimmtes Fleisch besudeln müssen, verliere er kein Wort; das sei ebenso absurd wie dao Märchen vom Ritualmord! Nur Pfarrer Deckert begutachtete, daß aus dem Geiste oder dem Inhalt des Talmud eine Folgerung auf eine Vorschrift der Fleischbesudelung gezogen werden könnte. Dagegen bemerkte Bischoff ausdrücklich, daß ein indirekter Beweis aus dem Geist des Talmud „eine maligne Argumentation" sei. Thatjächlich hat denn auch das Gericht dahin erkannt, daß der angeklagte Redakteur allerdings von der Anklage des groben Unfugs mit Rücksicht ausi die Zeugenaussagen, die das Vorhandensein der Beunruhigung schon vor dem Erscheinen des inkriminierten Artikels konstatierten, freizusprechen sei, daß aber für seine Behauptung über den Talmud nach Maßgabe der Gutachten, auch der vom Angeklagten adhibierten, ein Anhaltspunkt nicht gegeben sei. . Deckerts Behauptung hinsichtlich des Geistes des Talmud mußte leider in ihren Einzelheiten unwider-