Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 7 (1901)
- Issue
- Heft 4 (April 1901)
- Article
- Hamburg
- Date
- 1901-04-01
- Page
- 233 (sequence 2)
- Language
- German
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Korrespondenzen. 233 schließen, daß er ein Matrose war. Die Leiche muß schon mehrere Wochen an der Fundstelle gelegen haben. Wie der „91 Hamb. Ztg." gemeldet wird, ist in den Orten der Nachbarschaft sofort das Gerücht verbreitet worden, es sei ein Nitualmord geschehen, da die Leiche Zerstückelt war und das Verbrechen kurz vor Ostern begangen sein muß. Unglücklicherweise ist es auch in diesem Falle nicht sehr wahrscheinlich, daß man den Thäter ergreifen wird, zumal es noch nicht einmal gelungen ist, die Identität des Ermordeten festzustellen. Dresden, 2. April. In der Generalversammlung der „Deutschen Wacht, Akt.-Gesellschaft" erneuerte der Vorstand die Anzeige gemäß Artikel 240 Abs. I d^s Deutschen Handels-Gesetzbuches, worauf einstimmig (mit 246 Stimmen) die Auflösung der Gesellschaft beschlossen wurde. Der betreffende Artikel lautet, daß der Generalversammlung Anzeige Zu machen ist, wenn der Verlust die Hälfte des Grundkapitals erreicht hat. Die Versammlung beschloß den Verkauf des Unternehmens an einen kapitalkräftigen, zuverlässigen Parteigenossen, durch welchen die Fortführung der Zeitung'bereits gesichert sein soll. # Leipzig, 17. April. Wegen eines in dem „Deutschen General- Anzeiger" vom 25. Mai v. Js. enthaltenen Artikels, in welchem der Bromberger Polizei die Absicht vorgewcrfen wurde, ein Sittlichkeits- Verbrechen oder einen Ritualmordversuch zu vertuschen, batte das Bromberger Landgericht den Redakteur Carl Sedlatzek in Berlin zu einem Monat Gefängniß verurtheilt. Dagegen hatte Sedlatzek Revision bei dem Reichsgericht eingelegt und u. a. geltend gemacht, daß er den Attikel von dem Geschäftsführer der deutsch.socialen Resormpartei, Dr. Giese, erhalten und deshalb nicht an der Richtigkeit gczweifelt habe. Der antisemitische Parteileiter trägt seine eigene Haut nicht zu Markte, sondern überläßt dies seinem minder empfindlichen Parteigenossen Sedlatzek. der gestrigen Verhandlung konnte, aber das Reichsgericht fc;- Rechtsirrthümer in dem angefochtenen Urtheil erkennen. Die Revision wurde verworfen, und dem Beschwerdeführer die Kosten auferlegt. + Großschönau bei Zittau i. Sachsen, 1. April. Die Entdeckung der Leiche eines sechsjährigen Kindes aus Bremerhaven, in einer als Eilgut gesandten Kiste, rief hier dieser Tage aufregende Gerüchte von einem Ritualmorde hervor. In der etwa 120 cm langen, 50 cm hohen und ebenso breiten Holzkiste lag die Leiche des hübschen, schwarzlockigen, sechsjährigen Mädchens, angethan mit einem leichten Kleidchen von hellgelber Farbe, in der rechten Hand einen