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Im deutschen Reich · 1901-04-01 · Heft 4 (April 1901) · p. 229

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
7 (1901)
Issue
Heft 4 (April 1901)
Article
Danzig
Date
1901-04-01
Page
229 (sequence 2)
Language
German
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229 i\ o >. v c ( p o nt) c n 5 cn. zu erhalten von allen verständigen Elementen der Bürgerschaft erstrebt wird. Solche HetzartLkel finden hier keinen Nährboden. Die Herren Stadtverordneten Rosenthal und Lewinnek werden nach wie vor unsere hochgeachteten Mitbürger bleiben." co Komtz, 12. Llpril. Die Mittheilung eines Berliner Blattes, daß Kriminalkommissar von Kracht deshalb Könitz verlassen habe, weil die Behörden die Hoffnung aufgegeben haben, das Dunkel des Konitzer Mordes zu lichten, veranlaßt die „Staatsbirrger«Ztg." zu der Erklärung: „Wir bezweifeln, daß der Erste Staatsanwalt Schwergger bereits .nurthlos geworden ist. Andernfalls wird das „Komitee zur Aufklärung des Konitzer Mordes" einzusetzen haben." Wenn das „Komitee" die Aufklärung herbeizuführen vermag, soll es mit dem „Einsetzen" ntöglichst bald beginnen, statt beständig den behördlichen Organen Mißtrauensvoten zu ertheilen. — Vor dem hiesigen Schöffengericht wurde am 21. März gegen den früheren Präparanden Richard Rückwald, genannt Speisrger verhandelt, welcher unter der Anklage des Diebstahls und Betruges in je zwei Fällen stand, aber durchweg freigesprochen wurde. Sein Vertheidiger, Rechtsanwalt Gebauer machte geltend, daß Speisiger in dem bekannten Meineidsprozesse drei Monate unschuldig in Untersuchungshaft gesessen habe. — Am Tage darauf verhandelte das Schöffengericht gegen Frau Röhl und den Redakteur Lehmann, gegen welche der noch immer verhaftete Moritz Levy aus Anlaß eines Artikels des Konitzer Tageblatts („Judas am Hosenträger") Privatklage wegen Beleidigung anhängig gemacht hatte. Gegen Frau Röhl ließ sich die Anklage nicht aufrecht erhalten. Der Vertreter Lehmanns, Rechtsanwalt Zielewski, gab ohne weiteres zu, daß die Form des Artikels und die AusdruLsweise nicht zu-billigen sei. Der verletzende und cynische Ton jenes Artikels sage gebildeten und feinfühlenden Personen nicht zu. Als strafmildernd mn jedoch in Betracht zu ziehen, daß auch von der gegnerischen Presse mH vielen Fällen gesündigt worden sei. Julius Lehmann wurde nach -Mrzer Berathung wegen Beleidigung zu 20 Mk. Geldstrafe eventuell ^ier Tagen Gefängniß verurtheilt. Dem Privatkläger wurde ferner die Publikarionsbefugniß im „Konitzer Tgbl." zugesprochen. — Der Sturm auf die Synagoge in Könitz am 10. Juni v.J. beschäftigte ^am 30. März abermals das hiesige Gericht. Dem von der Verteidigung gestellten Anträge auf Wiederaufnahme des Verfahrens war bezüglich des durch Urtheil der Strafkammer des Königl. Landgerichts vom 20.Juli v.J. wegen Landfriedensbruches zu vier Monaten Gefängnis; verurtheilten Tischlerlehrlings Emil Maschke stattgegeben worden. Rach dem Anträge des Staatsanwalts erkannte der Geriet rehof aber

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