Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 7 (1901)
- Issue
- Heft 3 (März 1901)
- Article
- Dresden
- Date
- 1901-03-01
- Page
- 175 (sequence 2)
- Language
- German
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Korrespondenzen. i co feierlicher Stunde ausgesprochen: Wer in dieser Weise Haß verbreitet und Mt die Liebe predigt, die Christus gepredigt hat, kann nicht zu ihm hinangezogen werden." X München, 12. März. Der ehemalige Reichstagsabgeordnete 0r. Sigl, der Herausgeber des Preußen- und judenfemdlichen „Bayer. Vaterland" wurde in eine Nervenheilanstalt nach Thalkirchen gebracht. Infolge eines Schlaganfalls, der ihn am 8. d. M. betroffen, war eine theilweise Lähmung sowie Sprachstörung eingetreten. — Die Nr 54 der in Würzburgerscheinenden antisemitischen „Neuen Bayerischen Landeszeitung" ist beschlagnahmt und der Herausgeber dieses Blattes wegen Beleidigung des Kaisers in Anklagestand verseht worden. Ich. Nürnberg, 12. März. Aus Anlaß des 80jährigen Geburtstages des Prinz-Regenten Luitpold sind zu der heut hier bei dem Prinzen Ruprecht statrfiudtnden Hoftasel Rabbiner vr. Ziemlich, Geheimer Hofrath G. Josephthal und noch fünf andere Glaubensgenossen besohlen worden. Nachdem bereits im Januar verschiedene Juden Auszeichnungen erhalten haben, erfolgten solche abermals aus dem heutigen festlichen Anlaß. Commerzienrath L. Gerngroß-Nürnberg erhielt den Micbaelsorden 3. Klaffe. Fabrikbesitzer Heinrich Landauer- Augsburg. Hopfeuhändler A. Üllmann-Bamberg und Kaufmann Eduard Bach-Fürth wurden zu Commerzienräthen ernannt. * Karlsruhe, 3. März. Wegen Beleidigung des praktischen Arztes I)r. Bukofser wurde der antisemitische Redakteur Th. Reuther zu einer Geldstrafe von 10 Mk. und den Kosten verurtheilt. Dem Beleidigten wurde außerdem die Befugnis; zugesprochen, auf Kosten des Angeklagten das llüheil in der „Bad. Presse" und im „Karlsruher Tageblatt" veröffentlichen zu laffen. # Prag, 12. März. Der Bischof von Königgrätz, Dr. Brynich, hat beim Schöffengericht in Mainz gegen den Redakteur der Frankfurter „Kleine Presse" und des Wiesbadener „Freidenkers" wegen des Artikels Klage erhoben, in welchem behauptet worden, er habe gepredigt, daß in dem Falle Polna ein Ritualmord Vorlage. Die Klage enthalt wörtlich folgende Stellen: „Der Privatkläger hat weder in Polna noch in Königgrätz über den Ritualmord gepredigt. Die Beschuldigung gegen das Judenthum, als ob in seinem Ritus irgendwelche Vorschriften bestünden, welcheden Gebrauch von Christenblut verlangen, ist seit jeher von . den Juden bestritten worden, ist von hohen Autoritäten der Wissenschaft und den höchsten Würdenträgern der katholischen Kirche als unwahr bezeichnet worden. Sicherlich hat noch Niemand eine Vorschrift des jüdischen Ritus Nachweisen können,