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Im deutschen Reich · 1901-02-01 · Heft 2 (Februar 1901) · p. 109

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
7 (1901)
Issue
Heft 2 (Februar 1901)
Article
S. L. Leipzig
Date
1901-02-01
Page
109 (sequence 2)
Language
German
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Briefkasten der Redaktion. 109;ttb Syndici der 'verkrachten Spielhagen-Banken ergaunert haben. Zor Kurzem erschoß sich in einem Berliner Gasthause ein von außer- «alb hergereistes Ehepaar. Der Ehemann gab der „Deutschen Grundchuldbank" eine Hypothek über 100 000 Mark und erhielt den Gegenwert!) in Aktien, die er wieder gegen einen Wechsel in gleicher Höhe ^deponierte". Durch den Zusammenbruch der Bank hatten die Papiere jedoch 80 bis 90 v. H. ihres Nennwerthes verloren und so sollte er 80 000 Mark nachzahlen. Das unglückliche Ehepaar kam nach Berlin, um hier Rettung zu suchen. Nach drei Tagen verzweifelten Bemühens erkannten sie jedoch, daß alle Anstrengungen, ihr Besitzthum zu retten, vergeblich sein würden. So beschlosien sie, um nicht die Schande zu erleben, von Haus und Hof getrjeben zu werden, gemeinsam in den Ted zu gehen". — Das Liebermann'sche Organ verschweigt, daß das Heimann'sche Ehepaar, welches durch die Manipulationen des frommen, konservativen Sanden in Potsdam um sein Vermögen gekommen und in den Tod getrieben wurde, auf dem jüdischen Friedhofe in Weißensee begraben worden ist. Herr Rabbiner D. I. (Mögen in Florenz schrieb uns: „Im Anschluß an die Ausführungen des Herrn Carlo Levi in Rom über die finanzielle Lage der hiesigen „Jüdischen Gemeinde" (Nov. Heft 1900) ersucht mich deren Sekretär, Avv. Giacomo Foligno, Sie um Aufnahme nachstehender Erklärung höflich zu bitten: 1. Die hiesige Jüdische Gemeinde ist nur darum auf fteiwillige Beiträge angewiesen, weil sie seit dem Jahre 1868 ihr Recht, den Mitgliedern eine Zwangsfteuer aufzuerlegen, nicht ausübt. Thatfächlich aber besteht die Berechtigung hierzu unverändert fort und ist auch im neuesten Statut von 1898 seitens der Regierung bedingungslos anerkannt worden. 2. Die Gemeinde verfügt außer den Einnahmen aus den freiwilligen Beiträgen (ca. 30,000 L.) über die Zinsen ihres eigenen Vermögens, besitzt überdies aus dem Nachlaß des Cav. David Levi einen besonderen Fonds zur Erhaltung der Synagoge; es ist daher durchaus unrichtig, daß ihr die Kosten dieser Erhaltung „unerträglich" sind. (Der am 16. II. 1870 verstorbene Cav. David Levi hinterließ sein ganzes Vermögen im Betrage von 1.492.355,66 Lire der Jüdischen Gemeinde und ihren wohlthätigen Stiftungen. Der größte Thei! dieser Hinterlassenschaft wurde für den Bau der neuen prächtigen Synagoge verwendet.) 3. Die Einnahmen aus der Friedhofs-Verwaltung sind allerdings in den letzten Jahren höhere gewesen, doch können von einer besonnenen Behörde so schwankende Einnahmen nicht als Grundlage für den

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