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Im deutschen Reich · 1901-02-01 · Heft 2 (Februar 1901) · p. 99

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
7 (1901)
Issue
Heft 2 (Februar 1901)
Article
Dresden
Date
1901-02-01
Page
99 (sequence 2)
Language
German
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Korrespondenzen. 99 Bekenntnisse fordern will, wird aber von den Antisemiten mit Schmutz beworfen. < Leipzig, 1. Februar. Von dem zweiten Strafsenat des Reichs- Berichts wurden heute die in dem Konitzer Meineidsprozesse gegen Maßloff und Genossen eingelegten Revisionen verworfen und das erstrichterliche Urtheil bestätigt. <ß> Eisenach, 1. Februar. Der am 11. Januar hier im 83. Lebensjahre verstorbene Hofbierbrauer S. Backhaus war der Begründer der hiesigen israelitischen Gemeinde, in welcher er 27 Jahre das Amt des ersten Vorstehers bekleidete. L. München, 5. Febr. 1901. Unter dem Titel „Jüdische Geschichtsfabrikation" erschien im „Bayer. Vaterland" ein Artikel, in dem eine vom isr. Lehrer Friedmann im „Sammelblatt des historischen Vereins für Ingolstadt" veröffentlichte Monographie „Die Geschichte der Juden in Ingolstadt von 1300 bis 1900" heftig angegriffen wurde. Als der Verfasser den Vorwurf der Geschichksfälschung, der jüdischen Frechheit und Unverschämtheit, der crrkusrnäßigen Reklame u. s. w. nicht auf sich sitzen ließ, sondern wegen dieser Art von Kritik den Strafrichter anrief, ließ der Redakteur des „B. N." durch seinen Vertheidiger erklären, der Kläger habe dadurch, daß er jo oft von Verfolgungen sprach, die die Jngolstädter Juden unfchuldigerweise erlitten hätten, und daß er die gegen sie erhobenen Beschuldigungen als unsinnig hingestcllt habe, eine kräftige Kritik herausgefordert. Er habe längst vergessene Tinge nur in der Absicht wieder ans Licht gezogen, die Antisemiten der Vergangenheit wie der Gegenwart anzngreifen. Das Schöffengericht stellte dagegen fest, daß das historische Merkchen sich durchgängig auf urkundliche Belege stützt, und jedes Angriffes auf Andersdenkende sich enthält. Der Aitikel gehe weit über die berechtigte Kritik einer wiffenfchaftlichen Leistung hinaus und enthalte bewußte Schmähungen, daher sei der Tchutz des Z 193 R.St.G. dem Angeklagten zu versagen. Von Freiheitsstrafe wurde nur abgesehen, weil der Redakteur den Artikel nickt selbst verfaßt habe. Der Angeklagte wurde zu 50 Mk. Geldstrafe oerurtheilt. Das „Deutsche Volksblatt", das Sigl'schc „Vaterland" and die „Rymphcnburger Zeitung" fühlten sich wieder einmal zum Schutz des Glaubens gegen angeblich jüdische Angriffe berufen und schrieben deshalb: „Eine echt jüdische Unartigkeit hat man sich anläßlich einer Faschingsurrrerhaltung des Künstlerhausvereins, in der der christliche Glaube an die hl. drei Könige verhöhnt wurde, geleistet. In dem Berichte der Tintenjuden vom Färbergraben stand zu lesen: „Und ker Mohrenfürft spricht, er effe und trinke und be—danke sich gern, während der dritte für Wein, Weib und Gesang schwärmt

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