Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 7 (1901)
- Issue
- Heft 2 (Februar 1901)
- Article
- Stadtoldendorf
- Date
- 1901-02-01
- Page
- 98 (sequence 1)
- Language
- German
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98 Im deutschen Reich. eines jüdischen Juristen für den bayerischen Staatsdienst — ob zum Richter oder Notar, ist uns nicht mehr erinnerlich — Verlag, beschloß er, da er der Ansicht des Königs Ludwigs II. über den Fall nicht sicher war, dem König erst Vortrag zu halten, ehe er ihm das Patent zur Unterzeichnung vorlegte. Der König hörte den Dortrag ruhig an und fragte alsdann: „Ist der Betreffende nach der Verfassung zu der Anstellung berechtigt?" Auf die bejahende Antwort des Ministers sagte der König: „Dann ist die Sache ja gut" und Unterzeichnete das Patent. Wir glauben kaum, daß nach dieser Aeußcrung Königs Ludwig II. es in München im Justizministerium für nöthig gehalten worden ist, eine dreifache Liste der Aspiranten für - den Justizdienst anzulegen." Stadtoldendorf, 9. Februar. Dem hier in hohem Lebensalter dahingescbiedenen Fabrikbesitzer Ephraim Rothschild, der zu den ersten Mitgliedern des C.'entral-Vereins gehörte und diesem bis zum Lebensende ein warmes Interesse bekundet hat, widmet der Ausschuß des „Deutsch-Israelitisch. Gemeindebundes" folgenden Nachruf: „Am 30. Januar verschied der Senior unserer Delegierten, der Mitbegründer unseres Bundes und desien Ehrenmitglied, Herr Ephraim Rothschild in Stadtoldendorf im 93. Jahre seines gesegneten Lebens. Sein reger Geist, sein hochherziges Jntereffe für unsere Glaubenögenoffenschaft blieben ihm bis in sein hohes Alter. Mit inniger Dankbarkeit und aufrichtiger Wehmuth werden wir stets des edlen Mannes gedenken, der eine Zierde unseres Bundes und der Judenheit Deutschlands gewesen ist." x Dresden, 2. Februar. Der verantwortliche Redakteurder hiesigen antisemitischen „Deutschen Wacht", Hans Berthold, hatte sich am 17. v. Mts. vor dem Schöffengericht zu Zielenzig wegen einer Beleidigung des Pfarrers Fr. Weich mann in Sternberg zu verantworten, dessen Broschüre über die jüdische Schlachtmethode in No. 117 der „Deutschen Wacht" in verletzender Weise besprochen worden ist. Berthold wurde zu einer Geldstrafe von 100 M. verurtheilt; der Amtsanwalt hatte eine solche von 300 M. beantragt. Pfarrer Weichmann, gegen welchen aus Anlaß seiner Broschüre in fast unglaublicher Weise von antisemitischer Seite alle Hebel in Bewegung gesetzt wurden, soll in der Verhandlung erklärt haben, daß er keine Lust verspüre, nochmals mit solchen Dingen an die Oeffeutlichkeit zu treten. Der geistliche Stand kann offenbar bei den Antisemiten nur insofern auf Achtung rechnen, als er sich den verhetzenden Bestrebungen dienstbar macht, bezw. antisemitische Vorträge hält, wie z. B. Herr Pfarrer-Krösell aus Kloxin. Ein Geistlicher, welcher .den Frieden der