Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 7 (1901)
- Issue
- Heft 2 (Februar 1901)
- Article
- Konitz
- Date
- 1901-02-01
- Page
- 96 (sequence 2)
- Language
- German
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v’Sm deutschen Reich. 9(i alle Räume ohne Ausnahme aufs gründlichste durchsucht worden.^ Adolf Lewy". — Der Prozeß gegen den Fleischergesellen Moritz Lewy, der sich vor dem Schwurgericht dcö königlichen Landgerichts in Könitz wegen wissentlichen Meineides verantworten mußte, weil er unter seinem Eide in Abrede gestellt hatte, den ermordeten Gymnasiastcu Ernst Winter persönlich gekannt zu haben, nahm am 13. Februar seinen Anfang. Den Vorsitz führte Landgerichtödirektor Schwedowitz,! als Beisitzer fungierten Landrichter Ritzkow und Affeffor Müraui Die Anklagcbehörde vertrat der Erste Staatsanwalt Scbweigger. Die Derthcidigung wurde durch die Rechtsanwälte Sonnenfeld aus Berlin und Appclbaum aus Könitz geführt. Nach viertägigen tiefcrregenden Verhandlungen erfolgte am 16. Februar der Spruch der Geschworenen^ welche den Angeklagten in drei Fällen des wisientlichen Meineids schuldig erklärten und ihm nur in zwei Fällen Milderungsgründe zusprachen. Der Staatsanwalt beantragte eine fünfjährige Zuchthausstrafe; das Urtheil lautete auf vier Jahre Zuchthaus und vier Jahre Ehrcnrechtöverlust. Wir kommen auf diese traurige Angelegenheit im März-Heft zurück. )( Flatow, 8. Februar. In der gestrigen Sitzung der Stadtverordneten ist Herr Croner als Stadtverordneter in sein Amt eingeführt und zum Stadtverordneten Vorsteher Herr Rechtsanwalt vr. Pink gewählt worden. D Tuchel, 12. Februar. Der Gerichtssekrctär Richard Richardi, welcher als Vorsitzender des hiesigen antisemitischen Konsumvereins, den Bauunternehmer Lewandowoki dazu angestiftet haben soll, den unglücklichen Jacobi wegen Meineids zur Anzeige zu bringen, ist von hier nach Putzig versetzt worden. P Schöulanke, 14. Februar. Die hiesige Polizei hat auf Grund des § 10, II. 17 des Allg. Landrechts die auf den Abend des 18. d. M. anbcraumte Versammlung, in welcher der Verleger der „Staatsbürger Ztg." W. Bruhn, über „Deutschthum und Judenthum und den Blutmord in Könitz" sprechen wollte, verboten. □ Hamburg, 3. Februar. Unter der Ueberschrift „Ganze und halbe Antisemiten" veröffentlicht der „Hamburger Correspondcnt" ein „Eingesandt", in dem von den halben Antisemiten gesagt wird: „sie leisten den „ganzen" Antisemiten Gefolgschaft, ohne auch nur einigermaßen klar darüber zu sein, was sie eigentlich thun". Es heißt dann weiter: „Ich selbst habe einige solcher Biedermänner gesprochen, die höchst erstaunt waren, als ich sie mit dem „Programm der