Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 7 (1901)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1901)
- Article
- Schönlanke
- Date
- 1901-01-01
- Page
- 37 (sequence 2)
- Language
- German
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Korrespondenzen. 37 christlichen Bevölkerung in gutem Einvernehmen, so daß hier antisemitische Bestrebungen keinen Boden finden. & Jnowrazlaw, 3. Januar. In der „Bromberger Zeitung" vom 15. v. M. wird über eine hier am 11. v. M. abgehaltene Stadtverordnetensitzung berichtet, daß sich in derselben über die Wahl des evangelischen -Lehrers Bloch eine heftige Debatte entsponnen habe? weil der Magistrat die von der Versammlung befürwortete Anstellung eines Lehrers jüdischer Konfession mit der Begründung abgelehnt hatte, daß der Bewerber sich zum Schreiben am Sabbath und zum Unterrichten an hohen Feiertagen nicht versieben wollte. In der betreffenden Notiz heißt es dann weiter: „Stadtverordneter Schwersenz und Hendeljohn meinten, daß, der gute Wille dem Magistrat gefehlt habe Der Vorsitzende rügte dielen Ausdruck. Stadtverordneter Schwersenz fuhr fort, daß es für eine Schulleitung gar keine Schwierigkeit bieten dürfte, den Stundenplan so zu fertigen, daß der jüdische Lehrer an den Sabbathen nicht mit Unterrichtsgegenstänöen beschäftigt werde, wo das Schreiben erforderlich sei. Stadtverordneter Roseuberg wies darauf hin, daß, wenn alle Lehranstalten so handeln möchten, die jüdischen Seminare geschlossen werden müßten. Dann gebe er zu bedenken, daß in Jnowrazlaw die jüdischer. Einwohner 33 Prozent der gesammtcn städtischen Steuern zahlten; da verdienten sie doch eine solche Berücksichtigung, zumal der Wunsch nach dieser Berücksichtigung einstimmig von der Versammlung geäußert sei. Nun wurde über das Anstellungsrccht debattiert. Ter Magistrat meinte, daß das Anstellungsrecht lediglich dem Magistrat zustehe. Dagegen wurde wieder geltend gemacht, daß die Miltelschule nzrr von der Stadt unrerhalten werde, deshalb seien die dort angcftelltcn Lehrer auch städtische Beamte, und darum hätten die Stadtverordneten bei der Wahl eines solchen auch ein Wort mitzureden. Schließlich wurde man dabin einig, daß bei der nächsten Vakanz ein jüdischer Lehrer an der Mittelschule angestellt werden solle." Köln a. Rh., 2. Januar. Die „Köln. Volkozeitung" schreibt: „Das Amtsblatt der schwäbischen Stadt Leipheim hatte die Artige Kaminkehrerstelle mit dem Bemerken ausgeschrieben, daß die Bevölkerung des Ortes vorwiegend protestantisch sei. Darauf erwiderte die katholische „Augsburger Postzeitung", daß die Leipheim gehörigen Landgemeinden katholisch seien und demnach die Wahl eines katholischen Kaminkehrers verlangt werden müsse. Sind die Angaben richtig, so kann man nur sagen: Sowohl das Leipheimer Amtsblatt, das die ganze Geschichte angefangen hat, wie die „Augsb. Poftztg^" sollten sich um die Konfession des Kaminkehrers nicht kümmern^