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Im deutschen Reich · 1900-09-01 · Heft 9 (September 1900) · p. 477

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
6 (1900)
Issue
Heft 9 (September 1900)
Article
Nürnberg
Date
1900-09-01
Page
477 (sequence 1)
Language
German
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Korrespondenzen. 477 0 Nürnberg, 2. September. Wie der „Fränkische Courier" berichtet, ist gegen den bekannten antisemitischen Redakteur Weber von Fürth abermals eine Untersuchung wegen Vergehens wider die Religion, verübt durch die Presse^ eingeleitet worden. X Dresden, 2. September. Von dem hiesigen Amtsgericht ist der a n t i s e m i L is ch e Stadtverordneten-Dizevorsteher Baumeister Hartwig, welcher kürzlich auch zumVorsitzenden des „Verbandes deutscher Hausbesitzervereine" gewählt wurde, wegen Beleidigung des Rentiers Bargou zu 100 Mk. Strafe verurtheilt worden. Bargou hatte in -einem an Rath und Stadtverordnete gerichteten gedruckten Rundschreiben den Baumeister neben andern Vorwürfen auch der „W ortbrüchigkeit" geziehen und die städtischen Behörden gebeten, den Einfluß des genannten Herrn nicht weiter durch Uebertragung von Ehrenämtern zu stärken. Hartwig hatte im Anzeigentheil der Zeitungen scharf geantwortet. Die von beiden Seiten angestellten Klagen führten dazu, daß der antisemitische Stadtverordneten-Vizevorsteher zu der genannten Strafe verurtheilt, Bargou aber kostenlos freigesprochen wurde. Er bekommt auch von Hartwig sämmtliche Kosten ersetzt und hat das Recht erhalten, das Urtheil auf Kosten Hartwig's in zwei Zeitungen zu veröffentlichen. 'In der Urteilsbegründung heißt es: „Was den scharfen Ausdruck anlangt, den Bargou in seiner Erwiderung gebraucht hat: „Das nennt man eine Schiebun g", so meint das Gericht, daß Hartwig durch den Verkauf der Parzelle an seine Frau in der Absicht, daß ihn nun die Behörden nicht nöthigen können, die Parzelle herauszugeben, thatsächlich etwas gethan habe, was man im geschäftlichen Leben als „Schiebung" bezeichnet. Auch in den anderen Ausführungen Bargou's hat das Gericht nichts Ungehöriges zu finden vermocht, und man dürfte schließlich auch Bargou nicht das Recht absprechen, als langjähriger Einwohner Dresdens dafür Jntereffe zu zeigen, wie das Stadtverordnetenkollegium geleitet werde, und da aus diese Leitung auch die Besetzung des Vizevorsteherpostens einen erheblichen Einfluß hat, so war er berechtigt, Anstalten zu treffen, daß eine nach seiner Auffaffung nicht geeignete Persönlichkeit für diesen Posten nicht in Frage käme." Jede andere Partei würde nun einen öffentlich der „Wortbrüchigkeit" und einer „Schiebung" beschuldigten Mann wie den übrigens wiederholt durchgefallenen antisemitischen Reichstagskandidaten Hartwig fallen lasten; bei den Antisemiten ist dies aber sehr zweifelhaft! chfi Budapest, 4. September. Gegen den „Mkotmany", das Organ der ungarischen Volkspartei, ist wegen eines in den letzten Tage» unter dem Titel „Der Judenstern" erschienenen Artikels,

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