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Im deutschen Reich · 1900-10-01 · Heft 10 (Oktober 1900) · p. 542

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
6 (1900)
Issue
Heft 10 (Oktober 1900)
Article
München
Date
1900-10-01
Page
542 (sequence 2)
Language
German
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642 3m deutschen Reich. in Budapest statt. Die genannten Blätter hatten im November vorigen Jahres gleichlautende Artikel gebracht, in welchen dem Klein vorgeworfen war, er habe sein Dienstmädchen, unmittelbar nachdem sie in seinem Hause Zwillinge geboren hatte, mitten in der Nacht in die Winterkälte hinausgejagt. Das Amtsgericht hatte die Angeklagten nur zu je 10 Mk. Geldstrafe verurtheilt und die Publikation des Urtheils in anderen Zeitungen abgelehnt, weil eine von der Budapester Polizeibehörde eingeholte Auskunft den Vorfall im wesentlichen bestätigt hatte. Das Dienstmädchen erklärte jedoch bei ihrer kommissarischen Vernehmung, daß sie das Haus etwa acht Stunden, nachdem sie tobte Zwillinge zur Welt gebracht, auf den Nath ihrer Dienstherrschaft verlassen habe, um sich in Pflege zu begeben. Es geschah dies im besten gegenseitigen Einvernehmen; die Herrschaft stellte dem Mädchen auch eine spätere Wiederanstellung in Aussicht. Unter diesen Umständen gab das Landgericht der eingelegten Berufung statt, erhöhte die ausgesprochenen Strafen auf je 50 Mk. und ertheilte dem Kläger die Befugniß, das Urtheil in den „Münchener Neuesten Nachrichten" zu veröffentlichen. Die Begründung hebt hervor, daß der Vorwurf der Rohheit und Hartherzigkeit ein sehr schwerer und unbegründeter und nur deshalb erhoben worden sei, weil der Beleidigte der jüdischen Religion angehört und die Angeklagten Nachweisen wollten, daß die Dienstboten in jüdischen Häusern schlecht behandelt würden. Unter diesen Umständen erschien die zuerst ausgesprochene Strafe zu gering. H Wien, 2. Oktober. Wie das Lemberger Blatt „Slowo Polskie" meldet, hat der Justizminister an sämmtliche Staatsanwaltschaften einen Erlaß gerichtet, in welchem ihnen zur Pflicht gemacht wird, mit aller Strenge gegen jene Personen vorzugehen, welche jüdische Mädchen zwecks deren Bekehrung zum katholischen Glauben entführen. Dasielbe Blatt veröffentlicht einen offenen Brief der Mutter der Anna A raten, welche in dem Felizianer-Kloster in Krakau zurückgehalten wurde, trotzdem der Monarch dem Vater gesagt hatte, daß die Behörden alles Nöthige veranlassen würden. Jetzt sei ihr, der Mutter, die Kunde zugekommen, daß ihr Kind nicht mehr am Leben sei. Die Mutter bittet deshalb in dem offenen Briefe jedermann inständig, ihr wenigstens die Ruhestätte ihrer Tochter bekanntzugeben.?? Prag, 3. Oktober. Um sich an ihrem Dienstherrn, einem jüdischen Kaufmann in Geyersberg, zu. rächen, erzählte die Magd Änderte ihren Verwandten und Bekannten, daß ihr kurz vor ihrer Entlastung im Schlafe ein Stich, versetzt und Blut ausgesaugt worden sei. Diese alberne Erzählung veranlaßte mehrere leichtgläubige

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