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Im deutschen Reich · 1900-10-01 · Heft 10 (Oktober 1900) · p. 533

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
6 (1900)
Issue
Heft 10 (Oktober 1900)
Article
Charlottenburg
Date
1900-10-01
Page
533 (sequence 1)
Language
German
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Korrespondenzen. 533 Lp Charlottenburg, 2. Oktober. Der hiesige „Haus- und Grundbesitzerverein von 1895" faßte einstimmig den für den Führer der Dresdner Antisemiten wenig schmeichelhaften Beschluß. andenBrandenburgischen Provinzialverband nachstehenden Antrag zu richten: „Mit Rücksicht auf die durch die Tagespresse verbreitete, zum Theil unter Angriffen gegen den Centralverband wiedergegebene gerichtliche Entscheidung gegen den Verbandsdirektor Baumeister Hartwig inDresden hält es der Vorstand des Vereins vom moralischen und taktischen Standpunkt aus für nothwendig, daß Herr Baumeister Hartwig bis zur Erzielung des letztinstanzlichen Urtheils die Geschäfte des Verbandsdirektors niederlegt und diese Niederlegung ofsiziell und öffentlich zum Ausdruck bringt. Der Vorstand des Brandenburgischen Provinzialverbandes wird gebeten, hierüber die Meinung der übrigen dem Centralverband angehörenden Vereine der Provinz festzustellen und demnächst seinen Einfluß auf den Centralverband im obigen Sinne geltend zu machen." — Die von Rudolph Plack-Podgörski herausgegebene antisemitische Zeitschrift „Charlottenburger Kritik" ist nach nur halbjährigem Bestehen wieder eingegangen. f><j Könitz, 15. Oktober. Nicht nur in unserer Stadt, sondern auch im weiten Umkreise derselben hat die Erregung über die Wmter'sche Mordsache einzelne Personen in Konflikt mit den Gesetzen gebracht. Am 4. Juli d. I. ging am Abend der jüdische Uhrmachergehilfe Oskar Kariel mit mehreren jungen Leuten in den Straßen der Stadt Flatow spazieren und wurde dabei von dem Schuhmachergesellen Friedrich Nimke arg verhöhnt. Darauf hin soll Kariel den Mincke mit dem Hausschlüssel in den Rücken gehauen und, als es zur förmlichen Prügelei kam, ihm einen Mesierstich in den Kopf versetzt haben. Das Landgericht in Könitz, vor welchem die Sache zur Verhandlung gelangte, kam zu der Ueberzeugung, daß sich Kariel nicht in der Nothwehr befand, und verurtheilte ihn deshalb zu einem Jahr Gefängniß. — Der Schlächtermeister Benno Rosenthal in B ü t o w sollte von dem dortigen Kaufmann Ernst Kloß gesagt haben, daß er sich am Begräbnihtage Winter's in Könitz wie ein Wilder betragen habe. In Folge der von Kloß erhobenen Klage erkannte das Schöffengericht in Bütow auf eine Geldstrafe von 200 Mark. — Der Händler S. G o l d st ü ck e r in R o g a se n wurde von dem dortigen Schöffengericht schuldig befunden, den Fleischermeister Hoffmann in Könitz durch eine die Winter'sche Mordsache betreffende Aeußerung schwer beleidigt zu haben, und deshalb zu einer Geldstrafe von 150 Mk. v^rurtheilt. — Aehnlich erging es dem Fleischergesellen Jacob Heymann in Berlin, der früher in Könitz wohnte. Im 39

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