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Im deutschen Reich · 1900-08-01 · Heft 8 (August 1900) · p. 417

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
6 (1900)
Issue
Heft 8 (August 1900)
Article
Posen
Date
1900-08-01
Page
417 (sequence 2)
Language
German
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Korrespondenzen. 417 Beitreten, lud ich eines Abends eine Anzahl Herren in die Adamski'sche Konditorei und erläuterte ihnen, daß ich einen polnischen Radfahrerverein zu gründen willens sei, — damit man s i ch nämlich nicht zu sehr mit Deutschen und Juden einlassen möcht e." Die Redaktion der „Posener Ztg." bemerkt zu diesen Aeußerungen des von den Deutschen so kräftig unterstützten Vorsitzenden des polnischen Radfahrerklubs: „Herrn Brykczynski werden die Rogasener Deutschen, denen er nach eigenem Geständniß sein Fortkommen dankt, für seine Offenheit wohl dankbar fein." — So weit diese Deutschen Antisemiten sind, wird ihm aber dieselbe kaum schaden, denn diese verleugnen sofort ihr „deutsch-nationales" Programm, wenn ihnen ein Nichtdeutscher geeignet scheint, mit gegen die Juden zu hetzen. X Stolp, 6. August. Wegen der antisemitischen Ausschreitungen, welche am 23. und 24. Mai d. I. in Rummelsburg vorgekommen sind, fand am 4. d. Mts. vor der Strafkammer des hiesigen Landgerichts eine Verhandlung statt. Bei jenen Zusammenrottungen wurde den Polizeibeamten und Gensdarmen Widerstand geleistet, außerdem wurden sieben Häuser, deren Besitzer Juden sind, arg beschädigt. Auf die Polizeibeamten waren auch Steine geworfen worden. Die aufgeregte Menge mußte schließlich mit blanker Waffe auseinandergetrieben werden. Der Schuhmacherlehrling Fritz Krüger wurde zu vier Wochen, der Sattler lehrling KarlRaschke zu einer Woche, der Maurer Johann Vierke zu einem Jahr und der Arbeiter Karl Neumann zu drei Monaten Gesängniß verurtheilt; vier Angeklagte wurden freigesprochen. Vütow, I. August. Der mehrmals vorbestrafte Zimmergeselle Rudolf Staffat wurde hier wegen antisemitischer Ausschreitungen — er hatte „Hepp-Hepp" und „Juden raus" gerufen und jüdische Bürger bedroht und gemißhandelt — zu zehn Monaten Gesa n g n i ß und vier Wochen Haft verurtheilt. Die gegen dieses Urtheil eingelegte Berufung ist verworfen worden. -s- Saalfeld i. Ostpr., 1. August. Wegen Eidesverweigerung vor einem jüdischen Richter ist (wie im vorigen Heft d. Zeitschr. mitgetheilt wurde) der hiesige Rittergutsbesitzer List zu einer Geldstrafe von 200 Mark und Tragung der Kosten des neuen Termins verurtheilt worden. Er hat gegen dieses Urtheil die Beschwerde eingelegt und gleichzeitig den Antrag gestellt, ihn von einem nichtjüdischen Richter vereidigen zu lassen; aber weder die Beschwerde noch der Antrag hat irgend welchen Erfolg gehabt. List erschien zum neuen Termin vor dem jüdischen Richter und leistete den Schwur

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