Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 6 (1900)
- Issue
- Heft 8 (August 1900)
- Article
- Berlin
- Date
- 1900-08-01
- Page
- 415 (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2316602-2316663-2316671-2326261--07020-2326374- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Korrespondenzen. 415 Pekinglicdes. Doch lassen wir die „StaaLsvürgcr-ZLg." selbst erzählen: „Abends 6 Uhr wurde er. ruhig in seinem Zelte am Strande sitzend, angetroffen. Ein Knabe, der mit den Worten: „Ist es denn ein Jud'?" in das Zelt hineinsah, erhielt von dem Insassen einen Schlag. Da sprang ein preußischer Major vor, faßte den Judenfreund am Halse und schlug ihn rechts und links hinter die Ohren, indem er ausrief: „Was, der gemeine Schuft wagt noch unsere Jungens zu schlagen!" Ein anderer Badegast, ebenfalls ein Major, trat auf ihn zu und sagte: „Sie sind der gemeinste Schuft, den die Erde trägt und ich nenne Ihnen hiermit meinen Namen, Major K. aus H.. wenn Sie vielleicht wünschen sollten, dies auch an anderer Stelle bestätigt zu sehen." Als Herr Hensel keine Miene machte, den Strand zu verlassen, wurde er am Arm gefaßt und abgeführt, Damen schlugen mit Schirmen auf ihn ein und ein Haufen Jungen gab ihm das Geleit bis zu seiner Wohnung, fortwährend singend: „Doch wer Dir naht mit platten Füßen rc." Nur langsam zerstreute sich die das Haus belagernde Volksmenge. Das nächste Dampfschiff trug Herrn Hensel mit Familie am frühen Morgen von dannen." — Es ist nicht gesagt, ob es noch aktive Offiziere waren, die sich an Herrn Hensel wörtlich und thätlich vergangen haben. Herr Hensel wird die Lehre mit nach Hause genommen haben, daß jeder, der schmutzige Tinge anrührt, Gefahr läuft, selbst besudelt zu werden. Obwohl an der ganzen Affaire kein einziger Jude bethciligr war, überschreibt das Antiscmitenblatt seinen Artikel: „Ein Judenskandal". Das ist eben ehrliche, wahrhaftige teutschc Art", fg Berlinchen, 2. August. Ein gewisses Aufsehen erregte s. Z. die Mittheilung, der hiesige Zahnarzt Wimmer habe die Entdeckung gemacht, daß der Konitzer Gymnasiast Winter bei einem Zahnarzt, den er konsultiert habe, in der Narkose gestorben sei und daß in Folge einer Anzeige Wimmer's bei dem jüdischen Zahnarzt Tr. Guth in Könitz eine Haussuchung abgehalten worden sei. Dem hiesigen Amtsgericht reichte deshalb Tr. Guth gegen Wimmer eine Privatklage ein, welche Rechtsanwalt Rentzmann vertrat. In der Hauptverhandlung am 5. Juli wurde Wimmer zu 30 Mk. Geldstrafe und zur Tragung der Kosten des Verfahrens verurtheilt; außerdem wurde dem Kläger die Publikations-Befugniß zugesprochen. Beide Parteien haben hiergegen Berufung eingelegt. . J, Breslau, 2. August. Ter hier am 6. v. Mts. verstorbene Professor Dr. Gustav Born wurde 1851 zu Kempen geboren, studierte in BreSlau, Bonn, Straßburg und Berlin, promovierte 1873 und trat nach abgelegter Staatsprüfung als Assistent bei der hiesigen