Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 6 (1900)
- Issue
- Heft 8 (August 1900)
- Article
- [Ohne Titel] / A. L.
- Date
- 1900-08-01
- Page
- 405 (sequence 13)
- Language
- German
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Umschau. 405 Juden das Recht auf Arbeit dadurch sichern, daß es die ungeheuerlichen Anordnungen beseitigt, wonach Juden bei öffentlichen Arbeiten in keiner Weise Beschäftigung finden dürfen. Jetzt sind in Rumänien noch Zehntausend von jüdischen Familien dem Hunger und den dadurch entstehenden Krankheiten preisgegeben, sodaß in fast allen Kulturländern - die Mildthätigkeit edler Menschen angerufen werden muß. Die Hetzereien der Antisemitenliga, welcher zahlreiche Beamte angehören, haben neuerdings in Jassy unb Botoschain zu Judenverfolgungen geführt, ohne daß rechtzeitige militärische Hilfe Mord und Totschlag verhinderte. Das ist. kein Ruhm.für die Regierung eines Landes, dessen Königin, wie jüngst Julius Bauer mit treffender Ironie hervorhob, für Humanität und Menschlichkeit — dichtet. A. L. KsrrsspSVdsWßZrr. * Berlin, 15. August. Wenn die Gegner der Juden Jahre hindurch ihre rastlosen Versuche, durch aufregende Reden und Schriften die Bevölkerung gegen die jüdischen Bürger aufzureizen, fortsetzen dursten, ohne für dieses frevelhafte Treiben irgend eine ernstere Strafe zu erleiden, und dadurch schließlich sich in den Gedanken hineinlebten, daß der Jude vogelfrei sei, lag dies lediglich an der vielfach vorhandenen rechtSirrthümlichen Auffassung eines einzigen Strafgesetzbuchs-Paragraphen. Gerichte der verschiedensten Instanzen hatten bei freisprechenden Erkenntniffen den eigenthümlichen GrundfaA ausgesprochen, daß die Merkmale des § 130 des Strafgesetzbuchs^ welcher Aufreizungen verschiedener Bevölkerungsklaffen unter schwere Strafe stellt, bei antisemitischen Angriffen auf die jüdische Gesammtheit nicht zuträfen, weil die Juden keine gesonderte Bevölkerungsklasse feien. Dadurch blieben die ärgsten Aufreizungen gegen die Juden straflos, während der erwähnte Strafgesetzbuch-Paragraph zu schweren Verurteilungen derjenigen Sozialdemokraten führte, welche gegen andere Bevölkerungsklassen Angriffe gewagt hatten, die bei weitem noch nicht jenen maßlosen Charakter trugen wie die antisemitischen Aufreizungen. Der höchste deutsche Gerichtshof hat dieser bedauerlichen falschen Gesetzes auffasfung