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Im deutschen Reich · 1900-06-01 · Heft 6-7 (Juni 1900) · p. 356

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
6 (1900)
Issue
Heft 6-7 (Juni 1900)
Article
Saalfeld
Date
1900-06-01
Page
356 (sequence 2)
Language
German
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356 Im deutschen Reich. Gerichtshof, beschloß, die Hauptverhandlung zu vertagen, und Verurteilte List zur Tragung, der Kosten, setzte außerdem gegen denselben eine Geldstrafe von 200 Mart fest, welche im Unvermögensfalle in eine Haftstrafe von 14 Tagen verwandelt werden soll. Daß sein antisemitisches Verhalten eine offene Auflehnung gegen die Regierung ist, welche den jüdischen Richter eingesetzt hat und gegen Gesetz -und Verfassung ist, welche die Befähigung zum Richteramt nicht von dem Glaubensbekenntnis abhängig gemacht haben, versteht der konservative .Rittergutsbesitzer und Leutnant der Reserve offenbar nicht. Er hat auch keine Ahnung davon, daß Leute seines Standes sich doppelt -hüten sollten, durch Auflehnung gegen staatliche Anordnungen den Massen ein schlechtes Beispiel zu geben! Dem Judenthum schaden solche Kundgebungen wenig, aber sie fördern die Anarchie! >j> Köln, 16. Juni. Die „Köln. Ztg." brandmarkt das Treiben der antisemitischen Hetzer durch folgende Sätze: „Es wird in Zeitungen behauptet, in öffentlichen Volksversammlungen versichert: die preußische, eine christliche Regierung läßt absichtlich und regelmäßig jüdische Mörder christlicher Bürger, sobald sie zu Ritualzwecken gemordet haben, entschlüpfen, entzieht sie der gesetzlichen Strafe; die christliche preußische Regierung gestattet Juden, Christen zu morden. Das ist wohl die niederträchtigste Beschuldigung, die jemals gegen die Regierung und gegen bie Justiz eines Landes von den e i g en e n. L a n d e s - lindern erhoben worden ist, jene werden thatsachlich der Mitschuld an Mordthaten, des Verräths an der eigenen Religion und dem eigenen Volke, der Mitschuld aus gemeinsten Triebfedern beschuldigt. Bei der Aufmerksamkeit, die von den Gerichten sonst der Preffe oft bei kleinlichenBeleidiguugsfällen geschenkt wird, ist es in der That auffallend, daß noch kein Staatsanwalt auf den Gedanken gekommen ist, eine gerichtliche Entscheidung über diese gefährliche, aufwieglerische und, wie man seitWochen täglich gesehen, v e r h ä ng n i ß v o l l e Beschimpfung der deutschen Justiz und der preußischen Regierung herbeizuführen. Nicht im Jntereffe der Juden braucht man das zu verlangen, obschon auch sie als steuerzahlende, für das Vaterland ihr Blut vergießende Bürger Anspruch auf allen Schutz der Staatsgewalt haben, wenn sie auch nicht in Siam oder China, sondern nur nahe der russischen Grenze im Deutschen Reiche wohnen. Es wird vielmehr erfordert im Jntereffe des deutschen Volkes, im Interesse der Ehre des deutschen Namens im Auslande. Wie können

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