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Im deutschen Reich · 1900-06-01 · Heft 6-7 (Juni 1900) · p. 355

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
6 (1900)
Issue
Heft 6-7 (Juni 1900)
Article
Krojanke
Date
1900-06-01
Page
355 (sequence 2)
Language
German
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IRI
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Korrespondenzen. 355 vier Gendarmen und schließlich auch, als die erhitzten Gemüther selbst der blanken Waffe Widerstand leisteten, der Feuerwehr erforderlich machten. Einer der Jastrower Schuhmacher wurde verhaftet. Bei Eintritt der Dunkelheit wurden in der Synagoge, sowie auch bei mehreren jüdischen KaufleuLen Fensterscheiben zertrümmert, was den Anlaß zu Verhaftungen gab. % Königsberg i» Pr., 22. Juni. Die Beleidigungsklage des Kaufmanns Herrmann Katz von hier wider den antisemitischen Redakteur GustavDewald aus Berlin bildete am letzten Mittwoch vor der 2. Strafkammer des hiesigen Landgerichts den Gegenstand einer Verhandlung. Es handelte. sich um den am 24. April 1898 von dem „Deutschen General - Anzeiger" gebrachten Artikel, welcher „Die Ramschbazare als Harems für jüdische Paschas" überschrieben war, und schwere Vorwürfe gegen den Kaufmann Herrmann Katz enthält. Der Letztere strengte gegen den „Deutschen General-Anzeiger" und gegen sämmtliche Zeitungen, die jene Behauptungen verbreitet hatten, Klage wegen Beleidigung an, die jedesmal mit der Verurtheilung der betreffenden verantwortlichen Redakteure endete. Dewald, der damals bei dem „Deutschen General- Anzeiger" als verantwortlicher Redakteur thätig war, wurde am 8. Februar cr. vom hiesigen Schöffengericht, das den angetretenen Wahrheitsbeweis als nicht für voll erbracht erachtete, zu 100 Mark Geldstrafe, Publikation des Erkenntniffes in zwei hiesigen Zeitungen und zu den übrigen Nebenstrafen verurtheilt. Die Berufungsinstanz kam nach. der erneuten Beweisaufnahme zu keinem anderen Resultat und erkannte deshalb nach kurzer Berathung auf kostenpflichtige Verwerfung der Berufung. Dem Beklagten hätte nicht das Recht zugestanden, einen anderen Bürger desselben Staates, auch wenn derselbe anderer Konfession sei, in einer solchen Weise zu beleidigen, wie der Beklagte es gethan habe. -j- Saalfeld, Ostpr., 14. Juni. Der Rittergutsbesitzer List- Ankern, Leutnant der Reserve, weigerte sich in einer hier stattgefundenen Schöffengerichtssitzung, den Zeugeneid vor dem Gerichtsaffeffor Schulz zu leisten. Seine wiederholte Erklärung, daß er den Eid vor einem jüdischen Richter nicht Leisten werde, veranlaßtden Vertreter der Königlichen Staatsanwaltschaft zu dem 'Antrag, die Hauptverhandlung zu vertagen, List in die durch seine Weigerung verursachten Kosten sowie zu einer Geldstrafe zu verurtheilen mit der Bedeutung, daß weitere Zwangsmittel zur Erzwingung des eidlichen Zeugnisses Vorbehalten bleiben. Der

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