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Im deutschen Reich · 1900-06-01 · Heft 6-7 (Juni 1900) · p. 324

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
6 (1900)
Issue
Heft 6-7 (Juni 1900)
Article
Kindesraub
Date
1900-06-01
Page
324 (sequence 4)
Language
German
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324 3m deutschen Reich. eine Audienz bei Seiner Majestät dem Kaiser an, welche ihm am 26. April huldvoll gewährt wurde. Der Monarch geruhte, die ihm überreichte Bittschrift aufmerksam durchzulesen und sodann an den unglücklichen Vater, der schluchzend vor ihm auf die Knie sank, die verheißungsvollen Worte zu richten: „Ich werde neue Weisungen an die Behörden geben, damit diese ihre Pflicht und Schuldigkeit thun!" — Diese Weisungen sind auch thatsächlich schon 2 Stunden nach der Audienz ergangen, aber trotz der Verheißung des Kaisers hat noch am 8. Mai d. I. der Bezirksrichter Edmund Hartmann, als Araten ihm zur Anzeige brachte, daß seine Tochter im Kloster zu Wilowies bei Tarnobrzeg gesehen worden sei, jeden Beistand mit den Worten abgelehnt: „Gehen Sie zum Staatsanwalt, er soll einen Antrag stellen, und unsere Sache wird es sein, diesen Antrag ebenso zu verwerfen, wie es in Krakau geschehen ist." Am 17. Mai hat Araten diese Thatsache dem Justizminifter und am 19. Mai dem Minister-Präsidenten zur Kenntniß gebracht und sowohl von Baron Spens als von Dr. v. Kverber die Zusicherung erhalten, daß im Wege der galizischen Statthalterei alles aufgeboten werden wird, um den Aufenthalt seiner Tochter noch vor dem 27. Mai, an welchem Michalina das religionsmündige Alter erreicht, auszuforschen und ihm sein Kind zurückzustellen. Der 27. Mai ist herangekommen, aber Michalina Araten befindet sich noch immer im Kloster. Mit dem voraussichtlichen Religionswechsel ist, nach einer Reihe von Präcedenzfällen, die Gefahr verbunden, daß die Vormundschaftsbehörde dem Israel Araten die väterliche Gewalt aberkennt, obwohl eine solche Entscheidung im Gesetze nirgends begründet ist. Dann wäre das Kind seinen Eltern für immer verloren.

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