Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 6 (1900)
- Issue
- Heft 5 (Mai 1900)
- Article
- O. M. Berlin
- Date
- 1900-05-01
- Page
- 293 (sequence 2)
- Language
- German
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Briefkasten der Redaktion. 3SS einer. strafgerichtlichen Verhandlung" untergelaufen. Es ist gesetzt worden: „RechtSanwaltUlrich, der den lügnerischen Rabbiner vertrat rc." Daß es statt dessen heißen muß: „Den klügerischen Rabbiner" haben sich unsere Leser wohl schon selbst gesagt." — Ob der Druckfehlerteufel in diesem Falle nicht zu entschuldigen ist? Er konnte es vielleicht nicht verstehen, daß sich ein wirklicher Rabbiner durch einen antisemitischen Anwalt vor Gericht vertreten läßt! C. C. Magdeburg. In der Angelegenheit der NamenSveränderungen ergreift nun auch die „Konservative Korrespondenz" das Wort: „Alles was Schmul, Levy, Cohn u. s. w. heißt, sucht jetzt seinen Namen loszuwerden, und in jeder Woche fast werden die Träger alter christlicher Namen dadurch überrascht, daß sie in den Zeitungen lesen,- diesem oder jenem jüdischen Mitbürger, der seines Namens sich schämt (was, nebenbei bemerkt, bei den Juden noch immer zu den Ausnahmen gehört), sei die Erlaubniß gegeben, sich so wie sie zu benennen. In der Presse wie in christlichen bürgerlichen Kreisen, die noch auf ihre Namen halten und den Familienzusammenhang pstegen, herrscht in Folge der Bereitwilligkeit, mit welcher die Behörden den jüdischen Anliegern entgegenkommen, bereits eine starke Erregung." Es ist erfreulich, daß wenigstens von der „Konservativen Korrespondenz" anerkannt wird, daß die Sucht, sich der alttestamentlichen Namen zu entledigen, bei den Juden zu den Ausnahmen gehört. Die Ausnahme bestätigt nur die R e g e l, daß auch die Juden auf ihren Namen halten und auch gern den Familienzusammenhang pflegen. Unsere Aeußerung (Heft 4, Jahrgang 1900 S. 228), daß diejenigen, „denen Namensänderungen gestattet werden, entweder schon vom Judenthum abgefallen sind oder mit demselben nur noch ganz lose Zusammenhängen", trifft allerdings nur für Preußen zu. In süddeutschen Ländern sind thatsächlich solche Namensveranderungen auch einigen Familien gestattet worden, die dem Judenthum treu anhängen. K. C» Breslau» Wir geben Ihnen vollständig Recht, wenn Sie versichern, daß es Ihrer deutschen Gesinnung keinen Abbruch thut, wenn Sie polnisch redende Verkäufer engagieren, um sich mit Ihrer polnischen Kundschaft verständigen zu können. Antisemitische Geschäftsinhaber in Berlin schreiben, trotzdem sie sich für die Buren begeistern, an ihre Ladenthür „English gpoken“, wenn ihr Geschäft auf englische Kundschaft mit angewiesen ist. Die Klage der „Ostmark", daß Firmen aus allen Theilen de -Reiches, namentlich aus den großgewerblichen Gebieten deS Westens, polnisch redende