Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 6 (1900)
- Issue
- Heft 5 (Mai 1900)
- Article
- P. S. Berlin
- Date
- 1900-05-01
- Page
- 292 (sequence 2)
- Language
- German
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292 Im deutschen Reich. Anzeigenteil den jüdischen Inserenten die besten Plätze ein. Sie schimpft auf die jüdischen Journalisten, aber sie erwirbt die Berichte Hugo Friedländer's über den Görlitzer Gattenmordprozeß und veröffentlicht sie mit der Bemerkung „Unberechtigter Nachdruck verboten". Wie sie sonst über solchen Nachdruck denkt, zeigt nachstehende Briefkasten-Notiz des „Berliner Tageblatts" vom 22. April: „Die „Staatsbürger-Zeitung" kann daS „Berliner Tageblatt" nicht leiden, doch seine Nachrichten stibitzt sie gern. So hat es die „Staatsbürger-Zeitung" auch in ihrem gestrigen MorgenblaLL -gehalten. Der Vorsicht wegen hat sie den ohne Quellenangabe entlehnten Artikel unter die Ueberschrift „Hofnachrichten" gesetzt." R. K. Berlin. Einen rührenden Beweis für die Aufmerksamkeit, mit welcher die „Kreuz-Zeitung" alle jüdischen Angelegenheiten verfolgt, bildet folgende von ihr am 20. April gebrachte Notiz: „Das Wiener „Jüdische Volksblatt" vom 23. Marz berichtet: „Die Mazzesbäcker haben ein Kartell geschloffen, wonach der Preis von 48 Heller für's Kilo festgehalten werden soll. Die Mazzesbäcker sind genöthigt, bereits im November mit dem Backen zu beginnen und muffen daher ihre Mehlvorräthe schon in dieser Zeit einkaufen. Im November war aber das Mehl angeblich noch nicht so billig wie jetzt. Auch blieben den Mazzesbäckern im vorigen Jahr große Dorräthe liegen, die dann verschleudert werden mußten. Um sich nun für jeden Fall zu decken, haben sich die Mazzesbäcker dahin geeinigt, einen Einheitspreis von 48 Heller festzustellen. Wie man weiter hört, hat die Kultusgemeinde dieses Kartell zu Stande gebracht. Wenn daS richtig ist, müßte die Sache ernster ausgefaßt werden, denn die Kultusgemeinde hat gleichzeitig auch die rituelle Ueberwachung der Mazzesbäckerei in der Hand und kann so diesen Erwerbszweig zu einem Monopol gestalten, das schon deshalb nicht geduldet werden sollte, weil rituelle Vorschriften eine derartige Centralisierung nicht gestatten. Das Mazzeseffen ist eine rituelle Vorschrift. Wenn nun die Kultusgemeinde, deren Rabbiner die Anfertigung der MazzeS überwachen, ein Kartell protegiert, so hat sie auch die Macht in der Hand, alle mazzesessenden Juden zu den von ihr vorgeschriebenen Kaufstellen zu verurtheilen. Gegen solch eine geschäftsmäßige Ausbeutung der rituellen Strenggläubigkeit muß im Jntereffe des Judenthums protestiert werden." — Daß die „Kreuz-Zeitung" das Jntereffe des Judenthums wahren helfen will, ist wirklich erbaulich! O. M. Berlin. Die „Staatsbürger-Ztg." veröffentlicht nachstehende heitere „Druckfehlerberichtigung": „Ein sinnentstellender Druckfehler ist in dem Gerichtsbericht über „eine jüdische Predigt als Gegenstand