Mannheim
Compact Memory

Im deutschen Reich · 1900-05-01 · Heft 5 (Mai 1900) · p. 281

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Im deutschen Reich
Volume
6 (1900)
Issue
Heft 5 (Mai 1900)
Article
Dresden
Date
1900-05-01
Page
281 (sequence 2)
Language
German
Belongs to
chapter
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2316602-2316663-2316669--06782-2326033
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Korrespondenzen. 281 vom 12. Mai 1900 enthält, sind vom ersten bis zum letzten Wort unwahr. Bronrücrg, den 15. Mai 1900. Städtische Polizeiverwaltung, gez. Schmieder. Die Redaktion des Antisemitenblattes bemerkt hierzu: „Für uns ist damit die Sache noch keineswegs erledigt. Wir werden der Sache auf den Grund zu gehen versuchen." Man steht daraus, wie nicht nur die Juden den heimtückischen Verleumdungen der antisemitischen Presie ausgesetzt bleiben, wenn auch die Unwahrheit noch so schlagend nachgewiesen wird. H Gotha, 2. Mai. Das „Gothaische Tageblatt" schreibt: „Das „Berliner Blatt", ein Organ des „Bundes der Landwirthe", theilte am 25. April mit, ein jüdischer Kleiderhändler in Gotha habe jedem Käufer eines Konfirmanden - Anzuges ein christliches Gesangbuch umsonst zugegeben, auf welchem in Goldbuchstaben mit einigen Widmungsworten die Firma des betreffenden Geschäftsmannes verzeichnet gewesen sei. Das Bundesblatt begleitete diese Mittheilung mit den Worten: „So etwas hat denn doch wohl nicht einmal ein Jude bisher zu thun gewagt" und nannte die Hingabe des „von Juden geschenkten und mit der Judenwidmung geschmückten christliches Gebetbuchs eine Verhöhnung des christlichen Glaubens". Die betr. Notiz war eine willkommene Speise für ein in Gotha erscheinendes Blättchen agrarisch-antisemitischer Richtung („Die Gothaische LandeSzeitung)"; fie wurde von demselben vollständig zum Abdruck gebracht, wodurch der betr. Kaufmann Kenntniß von der gegen sein Geschäft gerichteten Anklage erhielt. Die Grundlosigkeit derselben bewies der jüdische Kaufmann dadurch, daß er sofort eine Belohnung von 1000 Mark auSsetzte für Denjenigen, der den Nachweis zu liefern im Stande sei, daß in seinem Geschäft Kirchengesangbücher verabfolgt resp. verschenkt worden seien. Das Gothaische Blättchen muß sich zu einer Berichtigung verstehen.- Die antijüdische Notiz des „Berliner Blattes" wird aber zweifellos die Runde machen durch sämmtliche antisemitische Zeitungen Deutschlands, und in allen wird tüchtig geschimpft werden über die „Verhöhnung des christlichen Glaubens durch einen jüdischen Kaufmann". (Die „ Staatsbürger-Ztg." hat am 25. April dieselbe erfundene Gothaer Notiz wie das „Berl. Blatt" veröffentlicht; von der Berichtigung derselben hat keines der beiden antisemitischen Organe etwas verlauten lasten! Die Redaktion.) [D Dessau, 1. Mai. Der bekannte Vermögensverwalter des Kaisers Wilhelm I., Baron v. Cohn, ist hier in dem hohen Alter

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.