Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 6 (1900)
- Issue
- Heft 5 (Mai 1900)
- Article
- Dresden
- Date
- 1900-05-01
- Page
- 280 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- chapter
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/2316602-2316663-2316669--06779-2326032- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
280 Im deutschen Reich. Versammlungsfreiheit für die Sozialdemokratie hat aufgehört; 4: die Sozialdemokratie hat aufgehört. (Lachen; Widerspruch.) Strenge sei eine wunderbare Tugend, und mit Knüppeln müßte man unter die Kanaille schlagen, daß die Fetzen umherfliegen. Vom Redner wurde dann der Talmud „erläutert" und bemerkt, jein Volk mit solchen Grundsätzen sei schlimmer als eine Räuberbande. Hinsichtlich des Winterschen Mordes in Könitz, für den Redner zweifellos ein Ritualmord, sagte er, daß das Blut Winter's um Rache schreie und das G e s i n d e l mitKnüppeln zu Boden geschlagen werden müsse. Wahrscheinlich waren es gerade diese Stellen der gräflichen Rede, welche seitens der „Deutschen Wacht" die Anerkennung „ehrlichen Willens" erwarben! O Dresden, 21. Mai. In der Nr. 108 der antisemitischen „Deutschen Wacht" vom 12. Mai wurde berichtet: „Zärtlich besorgt um die Ruhe der guten Bürger scheint die Bromberger Polizeiverwaltung zu sein. Man erzählt dort Folgendes: „Nicht allzu lange vor den Ostertagen hörte der Verkäufer eines in jüdischen Händen befindlichen Geschäftes einen markerschütternden Schrei, der aus dem Keller des Hauses kam. Er und einige gerade anwesende Kunden begaben fich nach dem Keller und fanden ihn verschlossen. Der Verkäufer sprengte die Thür und nun trat den Eindringenden der Geschäftsinhaber mit einem heftig weinenden Knaben entgegen. Die Polizei wurde benachrichtigt und der Jude festgenommcn. Soweit wäre nun an der Sache nichts besonders auffallendes, find doch z. B. Sittlichkeitsverbrechen, an Kindern begangen, bei Juden ein recht alltägliches Vorkommniß. Merkwürdig ist bei der Sache nur, daß die Bromberger Polizeiverwaltung fich darum bemüht haben soll, daß von der Angelegenheit nichts bekannt werde, angeblich, damit die Einwohner nicht beunruhigt würden. Den Polizeibeamten soll geboten worden sein, über den Vorfall zu schweigen. Gerade darum scheint es nicht möglich. Genaueres darüber in Erfahrung zu bringen. Wir fragen daher hiermit die Bromberger Polizeiverwaltung öffentlich, ob ein Vorfall, wie der geschilderte, ungefähr in der angegebenen Zeit stattgefunden hat, besonders aber ob und aus welchen Gründen das Schweigegebot für die- Beamten erlaffen ist." — Am 19. d. Mts. sah sich aber die „Deutsche Wacht" veranlaßt, nachstehendes Schreiben zu veröffentlichen: Auf Grund des § 11 des Reichs-Preßgesetzes fordere ich Sie auf, nachstehende Berichtigung abzudruaen: Die thatsächlichen Behauptungen, welche der Artikel mit der Spitzmarke „Zärtlich besorgt" in Nr. 108 der „Deutschen Wacht"