Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 6 (1900)
- Issue
- Heft 5 (Mai 1900)
- Article
- Koblenz
- Date
- 1900-05-01
- Page
- 277 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Korrespondenzen. 277 abgeschätzten Baugrund der dortigen jüdischen Gemeinde, welche noch Lein Gotteshaus besitzt, mit der Bestimmung Hintersassen, daß darauf eine Synagoge errichtet werden soll. Geschieht dies aus irgend einem Grunde nicht, so darf die Gemeinde, der Verfügung des Verstorbenen gemäß, den Platz erst nach 50 Jahren veräußern. Marburg, 3. Mai. Nach langem Zögern hat endlich der antisemitische Abgeordnete Ludwig Werner gegen den Redakteur Erdmannsdörffer die von diesem dringend herbeigewünschte Privatbeleidigungsklage erhoben. Erdmannsdörffer will den Wahrheitsbeweis dafür antreten, daß der Antisemit Werner einem jüdischen P a r l a m e n t s j o ur n a! i st e n gegen Entgelt Nachrichten geliefert und, als er dies ableugnete, eine bewußte Unwahrheit ausgesprochen habe. Er wird als Zeugen die Parlamentsjournalisten Dr. Hamburger, Woth und Dahsel („Staatsb. - Ztg.") sowie den Reichstagsabgeordneten Müller-Fulda und wahrscheinlich auch den Abg. Dr« Böckel laden. — Sehr faule Zustände scheinen im Lager des antisemitischen „hessischen Bauernbundes" zu herrschen. Die „Deutsche Volkswacht" in Offenbach veröffentlicht nachstehende geharnischte Bitte deS Verlegers: „Unsere neuliche Aufforderung an die Agenten, daS Abonnement für die verflossenen Quartale einzusenden, hat beinahe gar keinen Erfolg gehabt; eS sind jetzt — nachdem bereits schon 8 Wochen des neuen Quartals verflossen sind — nicht weniger wie 625 M. aus verflossenen Quartalen, darunter noch vom Sommer 1899! rückständig . . . Wir wissen nun sehr wohl, daß die Abonnenten und Leser in den meisten Fällen ihre Schuldigkeit gethan und ihren Beitrag gezahlt haben, die Schuld liegt vielmehr an den Agenten, die aus Bequemlichkeit oder anderen Gründen das für unS eingenommene Geld nicht an ihren Bestimmungsort abführen und damit nicht nur uns die Arbeit furchtbar erschweren, sondern sich selbst eine strafbare Handlung (so steht's im Original!) schuldig machen. Wir sind gezwungen, diese Thatsache öffentlich zu besprechen, da direkte Mahnungen erfahrungsgemäß keinen Erfolg haben. Wir bitten also unsere Freunde, sich überzeugen zu wollen und dahin zu wirken, ob und daß die Agenten pünktlich ihren Verpflichtungen Nachkommen. Um dieses zu erleichtern, werden wir fortan im Briefranzen diejenigen Orte veröffentlichen, für die der Beitrag für daS laufende Quartal bezahlt ist . . . * . Einer großen Zahl der Agenten, bemerkt hierzu die „Hess. Landesztg.", wird also der Vorwurf der Unterschlagung gemacht. Und daS sind gewiß in der Mehrheit Gesinnungsgenossen! Angenehme Zustande!