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Im deutschen Reich · 1900-04-01 · Heft 4 (April 1900) · p. 220

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
6 (1900)
Issue
Heft 4 (April 1900)
Article
München
Date
1900-04-01
Page
220 (sequence 2)
Language
German
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220 3m deutschen Reich. die Erhebungen seien eingestellt; dieselben hätten ergeben, daß nur von einzelnen Juden in privatem Kreis gesammelt worden sei. Leider unterließ es die Polizeidirektion, diese — wie sich heute vor Gericht zeigte — falsche Nachricht zu dementieren, so daß die beiden Angeklagten sie zum Anlaß neuer Angriffe gegen die „Alliance" nahmen, in denen sie derselben und ihrem Vorsitzenden Mißbrauch des Berichtigungszwangs und bewußte Unwahrheit vorwarfen. Der heute von den Angeklagten unternommene Wahrheitsbeweis wurde selbst vom Vertheidiger als völlig mißlungen bezeichnet. Eine Anzahl angesehener .Mitglieder der Münchener jüdischen Gemeinde bezeugte, nichts von Sammlungen für Dreyfus zu wiffen und erklärte, sie müßten davon wissen, wenn sie vorgekommen wären, da sie bei keiner Sammlung für jüdische Zwecke übergangen würden. Gestützt auf eine Mittheilung Dr. Dingfelder'S aus Gnodstadt hatte Wengg auch behauptet, aus dieser kleinen, fränkischen Gemeinde seien 30 Mk. für Dreyfus abgeschickt worden — heute erklärten die Zeugen, Dingfelder'sDienstmagdund deren Bruder, sie hätten ihm „einen Bären aufgebunden", um endlich seinen lästigen Fragen zu entgehen; sie wüßten garnichts von Geldsammlungen. Wengg spielte sich als Märtyrer auf; er habe einen absolut zuverlässigen Gewährsmann für seine Behauptung, könne ihn aber nicht als Zeugen vorführen, weil er sonst um seine Stellung komme. Das Gericht sprach jedoch seine Ueberzeugung dahin aus, daß für Geldsammlungen unter den bayerischen Juden nicht der geringste Beweis erbracht sei und verurtheilte Wengg zu 50 Mk., Schoy zu 70 Mk. Geldstrafe. Die schwerere Bestrafung Schoy's wurde damit begründet, daß derselbe gar keinen Anlaß hatte, Dr. Merzbacher wegen einer dem „Deutschen Volksblatt" gesandten Berichttgung in dieser Weise zu beleidigen, während Wengg Grund hatte, gegen eine von ihm für unberechtigt gehaltene Berichtigung sich zu wehren und nur in der Art dieser Abwehr die Grenzen des Erlaubten überschritten habe. Heidelberg, 1. April. Der Student Alfred Lublin aus Neidenburg, welcher von mehreren Studenten im Restaurant „Perkeo" als Jude verhöhnt worden war, forderte den Studenten Oskar Wilhelm Sauer aus Spaichingen zum Zweikampf auf Säbel. Das Ehrengericht betrachtete die Forderung gegenüber der Schwere der Beleidigung als zu leicht, und Sauer stellte in Folge dessen schwere Bedingungen, die Lublin annahm. Sauer wurde bei dem Duell am A^m und Ohr verwundet. Gestern kam der Fall vor die Strafkammer. .. Sauer wurde mit vier Monaten, Lublin mit drei Monaten

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