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Im deutschen Reich · 1900-04-01 · Heft 4 (April 1900) · p. 193

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
6 (1900)
Issue
Heft 4 (April 1900)
Article
Das Blut im Glauben und Aberglauben der Menschheit
Date
1900-04-01
Page
193 (sequence 2)
Language
German
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Das Blut im Glauben und Aberglauben der Menschheit. 193 Schwert des Geistes führen kann, nicht schweigen, und ich sorge auch dafür, daß mein Wort denen bekannt wird, auf die es wirken soll. Gehofft hatte ich fteilich, nach der im Jahre 1892 gegebenen Widerlegung der „Blutlüge" ganz mich anderen Arbeiten widmen zu können: wie große Ausgaben sind gerade in den letzten Jahrzehnten denjenigen Erforschern des Alten Testaments gestellt, die, mit Recht, das Wesentliche des alten Glaubens mit ernstem wiffenschaftlichen Arbeiten für vereinbar halten! und wie wichtig ist es zu zeigen, daß Kenntniß jüdischer Literatur nicht nur bei jüdischen, sondern auch bei wenigstens einigen christlichen Gelehrten gewonnen-werden kann! — Und die Hoffnung schien wohlbegründet zu sein: erachtete doch Aug. Rohling gegenüber meiner vernichtenden Anklage (Kap. 17) es für das Klügste, sich in Schweigen zu hüllen! Machten doch, soweit mir bekannt, die, welche mich bis dahin verleumdet hatten, Bachler. Balla, Bauer, keinen Versuch mehr, Schmutz gegen meinen guten Namen zu werfen. Der Offeroatore Cattolico Albertario's (s. S. 122 ff.) hatte in der „Neuen Deutschen Zeitung" winselnd um Beistand gefleht*) und *) 15. Okt. 1892,9tr. 241: „Von der Redaktion des OC in Mailand geht uns mit dem Ersuchen um Abdruck dieser Aufruf zu: „Sobald Prof. H. Strack die von ihm angekündigte Broschüre veröffentlicht üabcn wird, beabsichtigen wir, darauf durch eine umfassende Widerlegung zu antworten. Dank der Freundlichkeit einiger Leser und dem Sammeleifer, den unsere Mitarbeiter bei diesem Feldzuge bekundet haben, besitzen wir bereits ein ansehnliches Material zum Beweise des jüdischen Ritualmordes — über Vorfälle, deren Thatsächlichkeit durch noch lebende Zeugen bekundet werden kann (Alb. meint z. B. den Fall „Eisleben*! s. S. 156). Es wäre trotzdem sehr nützlich, wenn auch weitere Kreise im Auslande ihr Interesse für diese hochwichtige Polemik durch Zuführung neuer Beweise bethätigen möchten. Auf strengste Diskretion (!) dürfen sie für alle Fälle sicher rechnen. Es ist uns bekannt, daß darüber in Privatbibliotheken und anderen Sammlungen noch wichtige Manuskripte vorhanden sind, welche der Oeffentlichkeit nicht länger vorenthalten werden dürfen. Jeder Beitrag, jeder Hinweis, jede AufklärungNst willkommen. Dabei bitten wir dringend, in Citationen re. stets die strengste Genauigkeit (s. S. 122 ff.) zur Richtschnur zu nehmen. Verleger, welche Schriften über die Ritualmordfrage verlegten, Zeitungen, welche darüber wesentliche Zuschriften brachten, — Gelehrte und sonstige Freunde der sguten Sache werden ersucht, alle Sendungen dieser Art in gleichviel welcher Sprache an diese Adreffe zu richten: Direktion des

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