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Im deutschen Reich · 1900-03-01 · Heft 3 (März 1900) · p. 172

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
6 (1900)
Issue
Heft 3 (März 1900)
Article
O. M., Berlin
Date
1900-03-01
Page
172 (sequence 2)
Language
German
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172 3m deutschen Reich. Beleidigung für schuldig befunden worden sei, aber straffrei bleibe, weil Kläger durch Gegenbeleidigung sich selbst gerächt habe. Der Gerichtshof hätte zu einer Verurtheilung Freese's kommen müsien wegen der Aeußerung unverschämter Kerl", wenn Kläger nicht darauf beleidigend erwidert hätte: „Sie können mich garnicht beleidigen!" Die Aeußerung des Amtsrichter- Freese von dem „Durchpeitschen der Juden" könne als Beleidigung deS Klägers nicht gelten, da eine Absicht, diesen dadurch zu beleidigen, nicht erwiesen sei. Die Kosten wurden Herrn Kanter auserlegt. — Selbst die antisemitische „Deutsche Tageszeitung" drückt darüber ihre Verwunderung aus, daß dem Kläger sämmtliche Kosten auferlegt worden sind. Hoffentlich hat derselbe Berufung eingelegt. A. 6. Potsdam. Trotzdem die Thatsache, daß der Rentier August Sternberg der Sohn katholischer Eltern ist, keiner antisemitischen Redaktion mehr unbekannt sein kann, schmücken dieselben im Vertrauen auf die Urteilsfähigkeit ihrer Leser ihre Berichte über die „Modellgeschichte" noch immer mit Bezeichnungen „Millionenjude" u. dgl. m. aus. Die „Staatsbürger-Zeitung" schreibt: „Das „Geschäft" darf nicht darunter leiden, wenn ein reicher Jude wegen des Verdachts, Sittlichkeitsdelikte begangen zu haben, in Untersuchungshaft sitzt." Offenbar meint das Antisemitenblatt nur, „sein Geschäft dürfe nicht darunter leiden, daß Sternberg kein Jude i st." Th. P. Magdeburg. Das „Berl. Tageblatt" hatte auf den großen Bildungseiser der Juden hingewiesen, was die „StaatSbürger- ZeitunL" zu der Behauptung veranlaßte, daß es mit diesem Bildungseifer nicht weit her sei. Mancher Vater wolle nur sich durch die höhere Bildung des Sohnes den Schutz einer gewissen Berufsehre sichern und es gehöre nicht zu den Ausnahmefällen, daß der Vater manches in einer geehrten Stellung befindlichen Sohnes ein dunkler Ehrenmann sei. UnS sind solche Fälle nicht bekannt, wohl aber solche, in welchen der antisemitische Sohn eines ehrenwerthen Vaters sich redlich müht, den Titel eines dunklen Ehrenmannes zu verdienen. S. S., Altona. So dumm die uns übersandte Notiz des „Deutschen Blattes" ist, erweisen Sie doch dem dortigen Antisemiten- Organ, bei dessen Herstellung der Pinsel mehr als die Feder thätig ist, zu viel Ehre, wenn Sie annehmen, daß es für diese „tendenziöse Fälschung" verantwortlich zu machen ist. Die einem größeren Antisemiten-Organ entnommene Notiz lautet wörtlich: „Deutsche" Konsuln. Aus den Briefen deS in Aden von den Engländern

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