Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 6 (1900)
- Issue
- Heft 3 (März 1900)
- Article
- München
- Date
- 1900-03-01
- Page
- 154 (sequence 2)
- Language
- German
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154 Im deutschen Reich. bayerische, katholische, antisemitische München heute errungen habe, und sich die Festesfreude nicht stören lassen. Polizeimannschaften waren zur Ausrechterhaltung der Ordnung nicht im Saal erschienen." Nürnberg, 13. März. Der Redakteur Adam Weber in Fürth hatte am 9. Oktober v. Js. in dem antisemitischen „Freien Beobachter" einen Artikel des „Münchner Vaterlands" über den Mord in Polna abgedruckt und mit einer Einleitung versehen, in welcher behauptet wurde, daß schon vor Christi Geburt der Blutgenuß bei verschiedenen Juden ein ritueller gewesen sei. Weber kam deshalb unter Anklage der Religionsbeschimpfung am 9. d.M. vor das hiesige Schwurgericht; die Geschworenen sprachen ihn aber frei, weil in dem Artikel nur eine Beschimpfung einzelner Juden, nicht der jüdischen Religion vorliege. Als Sachverständiger gab Herr Stadtpfarrer Schiller eine ausführliche Darlegung der Entstehung des LiebesmahleS und protestierte im Namen derWahrheit und der Geschichte gegen die in dem Artikel Weber'S enthaltenen Aufstellungen. Herr Rabbiner Dr. Ziemlich bezeichnete als Sachverständiger die Behauptung, daß es einen rituellen Blutgenuß gebe, als Lüge und bezog sich auf den Protest der 7. Konferenz bayrischer Rabbiner vom 1. November 1899 gegen derartige Unterstellungen. Die betreffende Rabbiner-Erklärung lautet: „Wir weisen diese unserer heiligen Religion angethane Schmach, als ob das Judenthum als solches oder eine seiner Sekten sich jemals des Ritualmordes schuldig gemacht habe, mit Abscheu und Entrüstung zurück. Wir erinnern daran, daß auch das Christenthum in den ersten Jahrhunderten feines Bestehens unter der gleichen schmählichen Beschuldigung zu leiden hatte und derselben jetzt noch unter heidnischen Bevölkerungen — wie in China — ausgesetzt ist. Wir geben uns der zuversichtlichen Hoffnung hin, daß alle redlich Denkenden einstimmen werden in das Verdammungsurtheil, welches auch die höchsten christlichen Würdenträger und die anerkanntesten wiflenschaftlichen Autoritäten über dieses gegen unsere heilige Religion ersonnene Lügengewebe gefällt haben". — Wie der „Fränkische Kurier" berichtet, „ging die Staatsbehörde mit Weber derart in's Gericht, wie eS ihm noch kaum vorgekommen fein dürste". Um so mehr mußte, das Urtheil überraschen. Bemerkenswerth ist folgendes Schreiben des Herrn Stadtpfarrer Schiller an den „Fränkischen Kurier": „Da der Berichterstatter über die Schwurgerichtsverhandlung gegen Redakteur Weber meine geschichtlichen Ausführungen in ungenauer Weise wiedergegeben hat, so ersuche ich um Aufnahme folgender. Zeilen: „Der fragliche Artikel behandelt den Polnarr Ritualmord in der Gegenwart und einen geschichtlichen Rückblick auf