Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 6 (1900)
- Issue
- Heft 2 (Februar 1900)
- Article
- Halle a. S.
- Date
- 1900-02-01
- Page
- 91 (sequence 1)
- Language
- German
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Korrespondenzen. 91 0 Halle a. S., 3. Februar. Der Redakteur der antisemitischen „Halleschen Reform", KarlSchröder, sprach eines Tages in dem Geschäft eines hiesigen Cigarrenhändlers vor, um diesen zum Inserieren zu bewegen. Der Geschäftsinhaber lehnte den Vorschlag jedoch ab. Wenige Tage darauf erschien in der „Halleschen Reform" unter der Spitzmarke „Ob er es aushalten wird?" ein Schmähartikel, der auf den bezüglichen Händler zugeschnitten war. Letzterer erhob Klage. In der Verhandlung wurde Schröder wegen öffentlicher Beleidigung zu 50 M. Geldstrafe, event. 10 Tagen Gefängniß verurtheilt, indem besonders das unlautere Motiv in Rücksicht gezogen wurde. Breslau, I. Februar. Im jüdischen Rede- und Diskutierklub „Grätz" fand hier am 24. Januar wieder eine sehr zahlreich besuchte Versammlung statt. Das Referat über das Thema: „Moderne Organisation" hatte Dr. jur. Paul Posener übernommen. Derselbe wies darauf hin, wie die Sozialdemokratie und der Bund der Landwirthe geschloffene Organisationen bilden und es verstehen, durch das lebendige Wort nachhaltig auf die Maffen zu wirken. Wir Juden müffen von einem festen Punkte aus die Interessen des Judenthums vertreten. Königsberg i. Pr., 10. Februar. Unter der Ueberschrist: „Die Namschbazare als Harems für jüdische Paschas" veröffentlichte der Sedlatzek'sche „General-Anzeiger" am 24. April 1898 eine Notiz, in welcher der hiesige Kaufmann Hermann Katz schwer beleidigt wurde. Der Prozeß gegen den damaligen verantwortlichen Redakteur des „General-Anzeigers" D e w a l d hat sich derart in die Länge gezogen, daß erst dieser Tage das Urtheil gefällt werden konnte. In der Hauptverhandlung, in welcher Tewald selbst zugegen war, ist derselbe unter Versagung des Schutzes des § 193 zu 100 Mk. Geldstrafe bezw. zu 20 Tagen Gefängniß und zur Tragung der sämmtlichen sehr ansehnlichen Kosten verurtheilt worden. Dem Kläger wurde das Recht zugesprochen, den Tenor des Urtheils nach erlangter Rechtskraft einmal auf Kosten des Beklagten im „Deutschen General- Anzeiger", in der „Königsberger Hartung'schen" und „Königsberger Allgemeinen Zeitung" veröffentlichen zu dürfen; außerdem wurde auf Unbrauchbarmachung der zur Herstellung der betreffenden Nummer des „Deutschen General-Anzeigerö" verwandten und »och vorhandenen Formen und Platten erkannt. Obgleich die Kosten schon sehr hohe find, geht die Sache noch an die Berufungsinstanz. Ej Danzig. 3. Februar. Vor dem hiesigen Schöffengericht hatte sich im Monat November v. I. der Geschäftsführer eines hiesigen Schuhwaarengeschasts, Moritz Baer, wegen Beleidigung 7*