Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 6 (1900)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1900)
- Article
- Wien
- Date
- 1900-01-01
- Page
- 35 (sequence 2)
- Language
- German
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tivrteipvnpenjejt. öö heitsbeweis für ihre Behauptung antrete, so habe auch der Kläger nicht nöthig, einen Beweis für die Unwahrheit jener Behauptung zu führen. Das „Deutsche Volksblatt" wurde alsdann zu 60 Gulden Geldstrafe verurtheilt. — Eine von dem bekannten antisemitischen Pfarrer I. D e ck e r t veröffentlichte Broschüre über „Das Martyrium des heiligen Simon von Trient" wurde kürzlich von der Staatsanwaltschaft confisziert. Ueber den dagegen erhobenen Einspruch hatte das Appellgericht zu entscheiden. Trotz einer langathmigen Rede DeckerL'S wurde die Beschlagnahme bestätigt. 0 Budapest, 3. Januar. Die Ritualmord-Unterfuchungin Arva hat wieder einmal gezeigt, wie die Antisemiten derartige Fälle konstruieren. In Namessto war in einem Keller die Leiche eines jugendlichen Vagabunden gefunden worden, den der OrtSgeistliche als Selbstmörder bezeichnet-, bis ein findiger Untersuchungsrichter auf den Gedanken kam, daß ein von Juden verübter Mord vorliegen müsie. Nachdem das mit mehreren Juden vorgenommene Verhör ergebnißlos geblieben war, fand fich ein Bauernmädchen bereit, zu bezeugen, daß sie — genau so wie ehemals Moritz Scharf in Tisza Eßlar — die ganze „Nitualmord-Prozedur" durch das Schlüffelloch mit angesehen habe. Nachdem dies bekannt geworden, sahen fich die Juden in Namessto und Umgebung durch die allgemeine Erregung ernstlich bedroht und sicher wäre es zu schlimmen Ausschreitungen gekommen, wenn nickt der vom Komitats-Gerichtshof entsandte erfahrene Beamte noch rechtzeitig durch genaue Prüfung des angeblichen „Beweismaterials" den vorliegenden Schwindel entdeckt und die von den Anzettlern desselben mühsam instruierte Kronzeugin als Lügnerin entlarvt hätte. Der Gerichts-Delegierte stellte nämlich Proben mit ihr an, bei denen sich ergab, daß sie durch das Schlüsselloch unmöglich dasjenige hatte sehen können, was sie gesehen zu haben behauptete. Damit zerfiel die ganze Sache in nichts und die Akten wurden geschlossen. Der Arvaer „Ritualmord" gehört der „Geschichte" an; erfreulich ist aber, daß der Bischof von Zips, Paul Szmerec f a n 9 i, dadurch veranlaßt worden ist, an seine Diözesan-Geistlichckeit nachstehenden Hirtenbrief zu richten: „Im Alkotmany sind unter dem Titel „Der Namesstoer Mord" zwei Artikel erschienen, in denen der gewaltsame Tod eines zwölfjährigen Knaben Namens Johann Esachlan in bewußter Absicht auf Grund leerer, jeder Unterlage entbehrender Gerüchte, unter Aufbauschung an sich völlig unbedeutender Dinge in so tendenziöser Färbung dargestellt wird, als ob der genannte Knabe das Opfer eines sogenannten „Ritualmords" sei. 3*