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Im deutschen Reich · 1900-01-01 · Heft 1 (Januar 1900) · p. 34

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
6 (1900)
Issue
Heft 1 (Januar 1900)
Article
Bernburg
Date
1900-01-01
Page
34 (sequence 2)
Language
German
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34 Im deutschen Reich. Rabbiner Dr. Flaschner einen fesselnden Vortrag über: „Frauengestalten auS der jüdischen Geschichte", der von den zahlreichen Anwesenden mit großem Beifall ausgenommen wurde. V Basel, 2. Jünuar. Die „Basler Nachrichten" berichten: Im politischen Jahrbuch der schweizerischen Eidgenossenschaft für 1899 schreibt Professor Hilty: „ES war im letzvergangenen Jahr sehr zu begrüßen, daß sowohl in Baden, als im deutschen Reichstag die Versuche der Thierschutzvereine als gewöhnlicher Vorhut der Antisemiten, das Schächten verbieten zu lassen, ein entschiedene- Fiasko erlebten. Der Bericht au8 Baden lautet: „Unsere beiden Ständekammern gingen am 21. d. M. hinsichtlich einer Petition des badischen Thierschutzvereins, das Verbot deSSchachtenS vonSchlachtthierenbetreffend zur Tagesordnung über. Diese über die Angelegenheit geführte lebhafte Debatte spitzte sich auf die beiden Fragen zu, ob das System eine Thierquälerei sei, und ob da8 Verbot des Schächtens einen Eingriff in religiöse Gebräuche, somit eine Gewissensbedrückung bedeute. Die erste Frage wurde auf Grund von 253 wissenschaftlichen Gutachten, denen sich die Versicherungen von Praktikern anschlossen, verneint, die zweite bejaht." Es waren dies die gleichen Gutachten, welche unsere eidgenössischen Räthe überzeugten, nur nicht das irregeleitete oder für die Sache gleichgültige fchweizerischeVslk, da-mitseinemVerbot, neben dem sächsischen, noch immer ganz allein in dem weiten Erdenrunde steht. Ein Versuch einiger Metzger, den Juden auch die Einfuhr von geschächtetem Fleisch aus angeblichen Gesundheitsrücksichten verbieten zu lassen, führte, wie schon berichtet ist, zu einer entschiedenen Ablehnung seitens des Bundesrathes. Im deutschen Reichstag waren bei der ersten Lesung deS Antrags der Antisemiten, das Schächten als Thierquälerei zu verbieten, alle Parteien als solche dagegen, mit ausdrücklicher Anerkennung, daß keine Thierquälerei vorliege und daß das Schächtverbot in die Kultus- Vorschriften der jüdischen Mitbürger in unzulässiger Weise eingreife." Wien, 2. Januar. Das Vergani'sche „Deutsche Volksblatt" hatte in einem Artikel, welcher „Ein christliches Mädchen in jüdischen Diensten verschwunden" betitelt war, zu behaupten gewagt, die Arbeiterin Beatrix Duschek fehle, seitdem sie in der Fabrik des Federn- Fabrikanten Josef Leckerl einige Tage gearbeitet habe. Leckerl strengte deshalb Klage an und erklärte sich im Prozesse bereit, den Nachweis über den Verbleib de- Mädchens zu führen. Das Gericht lehnte aber dieses Anerbieten ab, weil dies nicht Sache des Klägers, sondern der beklagten Zeitung sei; wenn aber diese nicht einmal den Wahr-

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