Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 5 (1899)
- Issue
- Heft 11 (November 1899)
- Article
- Zwei gutachtliche Aeußerungen
- Date
- 1899-11-01
- Page
- 586 (sequence 3)
- Language
- German
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586 Im deutschen Reich. flüssigkeit benutzt worden sein? In diesem Falle halte ich die ganze Beobachtung für eine arge Täuschung. Nehmen wir aber an, daß wirklich in dem wässerigen Macerat oder in. dem Zupfpräparat die angegebenen Körperchen vorhanden waren, so erhebt sich der Zweifel, ob dies Blutkörperchengewesenseien. Nichts ist von den Begutachtem unternommen worden, um dies erfolgreich zu beweisen. ES sind rundliche Körperchen verschiedener Größe festgestellt worden, darunter auch merkwürdigerweise solche von einem Durchmesser von 0,007 mm, d. h. demjenigen, den frisch aus einem Blutgefäße genommene rothe Blutkörperchen haben. Da die rothen Blutkörperchen beim Eintrocknen schrumpfen, bei Menschenblut auf ca. 0,004 mm, so ist es als ein besonderes Glück der Begutachter zu betrachten, daß sie dieselben durch Quellenlassen in ihrer Macerationsflüssigkeit wieder exakt auf den Durchmesser brachten, den sie im normalen Zustande gehabt hatten. Nicht jedem ist es gegeben, ein solches Resultat zu erzielen! Maße der kleineren Körperchen werden von den Gutachtern nicht angegeben. Wenn man bedenkt, daß die Blutkörperchen des Hundes in frischem Zustande auch etwa 0,007 mm, die des Kaninchens, der Ratte, der Maus und des Schweins zwischen 0,0062 und 0,0068 mm Durchmesser haben, so wäre es für Gutachter, die die Qualität solcher Körperchen, sogar als Blutkörperchen von Menschen „mit größter Wahrscheinlichkeit" ansprechen, eine Pflicht gewesen, auch die Maße der kleineren von ihnen beobachteten Gebilde anzugeben, da bezüglich der forensischen Bedeutung diesen unbedingt der gleiche Werth wie den größeren zukommt. Selbst wenn es erwiesen wäre, daß die beobachteten Körperchen rothe Blutkörperchen darstellten, so könnte man mit der gleichen Berechtigung, die die Gutachter stillschweigend in Anspruch nehmen, indem sie die Körperchen von 0,007 mm Durchmesser als m e n s ch - l i ch e Blutkörperchen ansehen, die auf ihren natürlichen Durchmesser gequollen sind, annehmen, daß diese größeren Körperchen nur abnorm gequollene Körperchen einer an sich kleineren Art von Blutkörperchen irgend eines Thieres seien, und die beobachteten kleineren die Norm darstellen. Oder verfügen die Gutachter über Untersuchungen, die das