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Im deutschen Reich · 1899-10-01 · Heft 10 (Oktober 1899) · p. 552

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
5 (1899)
Issue
Heft 10 (Oktober 1899)
Article
Braunschweig
Date
1899-10-01
Page
552 (sequence 2)
Language
German
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652 Im deutschen Reich. Haus, während der Vertheidiger Rechtsanwalt Spanjer-Herford auf eine möglichst niedrig« Strafe zu erkennen bat. Der Gerichtshof zog sich zur UrtheilSberathung zurück, die länger als eine Stunde dauerte. Nachdem die Richter den Saal wieder betreten hatten, verkündete der Vorsitzende folgenden Beschluß: „Das Gericht ist einstimmig der Ansicht, daß die Geschworenen sich in der Hauptsache zum Nachtheile der Angeklagten geirrt haben, und verweist daher die Sache zur neuen Verhandlung vor das Schwurgericht der nächsten Sitzungsperiode. Die Angeklagte ist in die Untersuchungshaft zurückzuführen." <L> Meiningen, 14. Oktober. Der s. Z. von Suhl nach Meiningen übergesiedelte antisemitische „Thüringer Landbote" erscheint seit dem 1. d. M. als Ableger der „Deutsch- Sozialen Blätter". Der Herausgeber Hermann Kurtzhals ist offenbar mit den bisher erzielten Resultaten nicht zufrieden. O München, 12. Oktober. Ein hiesiges Antisemitenblatt meldete die Einleitung einer Untersuchung über angeblich hier von der „Allgemeinen Israelitischen Allianz" veranstaltete Geldsammlungen für die Dreyfuskampagne. Der antisemitische Reformverein sei im Besitze der Mitgliederliste, sowie der schriftlichen Nachweise, daß unter den hiesigen Juden für die Dreyfuskampagne Geld gesammelt worden sei. Man munkele sogar, es werde Anklage wegen Geheimbündelei erhoben u. s. w. Hieran ist lediglich wahr, daß in Folge der antisemitischen Behauptungen allerdings „Erhebungen" gepflogen wurden, die aber ein völlig negatives Resultat ergaben. Weder hat die ^Ilianoe israölite gesammelt, noch sind privatim Sammlungen vorgenommen worden. Der antisemitische Resormverein konnte selbstverständlich für seine aus der Lust gegriffenen Behauptungen keine Beweise erbringen. — Der Redakteur des antisemitischen „DeutschenVolksblattes", Ingenieur Ludwig Wengg, erhielt in Folge der Veröffentlichung eines „Die Blutgreuel von Polna" überschriebenen Artikels vom Amtsgericht München wegen groben Unfugs ein Strafmandat von 50 Mark. Wengg hat gegen das Strafmandat Einspruch erhoben. Er kündigt dies in seinem Blatt mit der Ueberschrift an: „Der Mordprozeß kommt vor ein deutsches Gericht!" Den deutschen Juden kann es nur willkommen sein, wenn dabei wirklich die sogenannte „Ritualmord-Frage" aufgerollt und ein deutscher Gerichtshof berufen werden sollte, dieser „Spottgeburt von Lüge und Wahnwitz" in's Gesicht zu leuchten. Dabei würde an Gerichtsstelle sicher die internationale Organisation der Antisemiten und die Verbrüderung der deutschen Judenhetzer mit den schlimmsten

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