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Im deutschen Reich · 1899-09-01 · Heft 9 (September 1899) · p. 502

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
5 (1899)
Issue
Heft 9 (September 1899)
Article
G. H., Heidelberg
Date
1899-09-01
Page
502 (sequence 2)
Language
German
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602 Im deutschen Reich. ihn sein; Kollegen nur für ihre Haupt-BerufSthätigkeit beziehen. Er kann sich doch unmöglich einbilden, daß er feinen Gehalt etwa als Antisemit erhält; denn der badische Staat wird nun und nimmermehr die Steuern seiner israelitischen Bürger dazu mit benutzen wollen, um Leute zu besolden, die den Antisemitismus, d. h. das Bekämpfen und Herabziehen einer ganzen Religionsgesellschast als ihren Hauptberuf ansehen. Mit welchen Gefühlen mögen israelitische Eltern ihre Söhne in das Gymnasium schicken, an dem ein solch verbissener, jedes Taktgefühls baarer Parteifanatiker seines Amtes waltet und einen Einfluß ausübt! Können sie zu ihm das Vertrauen hegen, daß er ihre Söhne mit gleichem Maße mißt, daß er ihnen die gleiche Liebe und Sorgfalt zuwendet, wie den Söhnen christlicher Eltern?" DLHerscha«. Lazarus, Prof. Dr. M., Die Ethik des Judenthums. I. Band. In Kommission bei I. Kauffmann, Frankfurt a. M., 1898. 469 S. Gr. 8°. Mk. 3.—; auf Luxuspapier Mk. 6.—. Während die bisherigen Versuche einer Darstellung der Ethik deS Judenthums entweder rein geschichtlich-referierend den Lehrgehalt der urkundlichen Literatur zusammenstellen, oder, wie am lichtvollsten Grüne» bäum, „Die Sittenlehre des Judenthums anderen Bekenntnissen gegenüber" (1878), von vorwiegend apologetischer und polemischer Tendenz sich leiten ließen, will der um Psychologie und Ethik gleichermaßen verdiente Verfasser des „Leben der Seele" mit seinem zur Hälfte nunmehr — nach 15 jähriger Vorarbeit — vollendet vorliegenden Werk einen Beitrag zu einer wissenschaftlichen Moralgeschichte liefern, der nicht nur einen Eitatenschatz, sondern ein wirkliches System bietet und der nicht blos den Glaubensgenossen des Verfassers, sondern jedem Forscher auf moraltheoretischem Gebiet willkommen sein muh, vorausgesetzt, daß das Buch seiner Aufgabe genügt auf streng historischphilologischer Grundlage eine in sich geschlossene organisch-einheitliche Darstellung der Sittenlehre deS Judenthums zu geben, wie sie im Wesentlichen zu allen Zeiten gewesen und geblieben ist, unter möglichstem Absehen von den beiden Nächstliegenden Kulturgebieten, der Religion und der Rechtssphäre. In dieser letzteren Beziehung unterscheidet sich LazaruS von dem Verfasser der „Mosaisch-rabbinischen Tugend- und Rechtslehre", Hirsch Fasse!, wohl dem einzigen

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