Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 5 (1899)
- Issue
- Heft 9 (September 1899)
- Article
- Wien
- Date
- 1899-09-01
- Page
- 490 (sequence 2)
- Language
- German
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490 Im deutschen Reich. gaffe ausräuchern lassen, denn dort hat die Pest, die Oesterreich verseucht, ihren Sitz!" 0 Prag, 13. September. Vor dem Kreisgerichte zu Kutten» berg begann am 18. d. M. die Verhandlung gegen den jüdischen Schuhmacher Leopold Hilöner, welcher an geklagt ist, im März d. I. bei dem Städtchen P o l n a die neunzehnjährige Anna Hruza ermordet zu haben. Von antisemitischer Seite war nach der Entdeckung der blutleeren Leiche behauptet worden, daß ein Ritualmord vorliege, wogegen die Gerichtsärzte erklärten, daß die Leiche vor ihrer Auffindung lange Zeit im Bachgerinne gelegen habe, wodurch alles Blut ausgelaugt worden sei. Das Märchen von dem Ritualmord wurde durch die Angabe ausgeschmückt, daß jüdische Schächter zweier Nachbarorte am Morde betheiligt gewesen seien. Dies hat sich aber als eine Erfindung erwiesen, weshalb Hilsner allein angeklagt ist. Als Zeugen gegen ihn führen die Antisemiten seinen eigenen Bruder an, der in der Trunkenheit belastende Aussagen gemacht haben soll. Die Anklage des Staatsanwalts enthält nichts von einem Ritualmord. Die antisemitische Anklage vertritt vor Gericht, als Anwalt der Mutter der Ermordeten, der czechische Abgeordnete Baxa. Die Vertheidigung führt der liberale czechische Advokat Auredniczek. Die verlesene Anklage giebt als erwiesen an, daß Hilsner der Anna Hruza längere Zeit nachstellte. Das Mädchen müsse von rückwärts, als sie mit dem Gesicht auf dem Boden lag, durch den Schnitt durch den Hals ermordet worden sein. Doch sei ärztlich erwiesen, daß an ihr kein Sittlichkeitsverbrechen verübt worden sei. Die Anklage nimmt an, daß Hilsner beim Mord zwei Mitschuldige gehabt, zwei halbwüchsige Burschen, die damals in seiner Gesellschaft gesehen, aber nicht mehr aufgefunden worden sind. — Ueber den Verlauf der Verhandlung in Kuttenberg wurde dem „Berl. Tageblatt" Folgendes berichtet: „Die czechischen Journalisten und Geschworenen begleitete die Zeugenaussagen mit Gelächter und sententiösen Zwischenrufen. Der Staatsanwalt, Oberlandesgerichtsrath Dr. Schneider-Swoboda, der in der Anklage und in der ganzen Verhandlung vermieden hat, . direkt von einem „Ritualmord" zu sprechen, aber die ganze Darstellung und Beweisführung des Thatbestandes so einrichtete, daß sich daraus seine Ueberzeugung von einem Ritualmord deutlich ergab, leitete den Schluß des Plaidoyers mit folgenden Worten ein: „Der Polnaer Mord ist eine Art Dreyfus -Affäre, und das Moment, welches diesen Mord