Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 5 (1899)
- Issue
- Heft 9 (September 1899)
- Article
- Leipzig
- Date
- 1899-09-01
- Page
- 489 (sequence 2)
- Language
- German
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Korrespondenzen. 489 Befreiungskämpfe" von den Juden bezeichnet, erklärt «8 gleichzeitig: „Selbstverständlich ist die Bank nicht als solche „antisemitisch", sondern ein geschäftliches Unternehmen, wie jedes andere sonst. Dadurch aber, daß die Aktien von je tausend Mark nicht auf den Inhaber des Papiers, sondern auf den Namen des Besitzers ausgestellt sind und nur mit Genehmigung der Gesellschaft weiter gegeben werden können, hat sich die Bank vor dem Eindringen unliebsamer Elemente geschützt." Das Liebermann'sche Blatt fügt hinzu: „Die Aktien sind von 220 Theilnehmern vorläufig übernommen. Im Fall der eine oder andere unserer Leser die Erwerbung eines Anteilscheines im Interesse der Sache oder weil er der Bank seine Kundschaft zuwenden will, wünschen sollte, wird Herr Oehlmann das Erforderliche wahrnehmen. Die Einzahlungen auf die Antheilscheine geschehen in langsamer Folge in vier Jahresraten. Die erste Rate von 250 Mk. ist sofort zu entrichten, die anderen Raten innerhalb der nächsten drei Jahre." K Chemnitz i. S., 11. September. Das „Chemnitzer Tageblatt" berichtet: „Sonnabend Abend hatte die bekannte'Antisemitenkneipe „Zum deutschen Krug" geflaggt, zweifellos zur Feier der Verurtheilung des selb st durch eine amtliche Kundgebung der deutschen Reich sregierung für unschuldig erklärten Exkapitäns Dreyfus. Be - merkungenhierzusindüberflüssi g."—Diese Aeußerung des Chemnitzer Amtsblattes läßt hoffen, daß man in den maßgebenden Kreisen über den Pseudo-Patriotismus der Antisemiten nicht mehr im Unklaren ist. (D Wien, 15. September. Das „Wiener Tagblatt" theilt Folgendes mit: Das „Deutsche Volksblatt" hat jüngst haarsträubende Details aus der Werkstätte eines jüdischen Bäckermeisters in der Darwingasse veröffentlicht. Im gestrigen Abendblatts war das „Deutsche Volksblatt" zur Aufnahme einer Berichtigung gezwungen, aus der erhellt, daß die ganze Geschichte erlogen i st. Zu dieser Berichtigung weiß das „Deutsche Volksblatt" nichts anderes zu sagen, als daß es die Verantwortung für diese Darstellung der Wochenschrift überlasse, der sie entnommen sei. Auf solch leichte Art glaubt dieses Blatt vielleicht wirklich, die moralische und strafrechtliche Verantwortung für eine derartige niederträchtige Handlungsweise abschütteln zu können. Wahrhaftig, ehe die Sanitätsbehörde auf Denunziationen des „Deutschen Volksblatt" hin andere Werkstätten vom Schmutz zu reinigen anordnet, sollte sie die Vergani'sche Backstube in der Josefs-