Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 5 (1899)
- Issue
- Heft 8 (August 1899)
- Article
- R. B. Hamburg
- Date
- 1899-08-01
- Page
- 443 (sequence 2)
- Language
- German
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Briefkasten der Redaktion. 443 ist auch in der Liste unserer Berliner Mitglieder vertreten; unseres Wissens giebt eS auch in Hamburg jüdische Familien dieses Namens. G. N.. Hamburg. In wie sträflicher Weise das dortige Golle'sche „Deutsche Blatt" hetzt, zeigte eine am 21. Juni veröffentlichte Notiz mit der Ueberschrift „Eine Rede des Kaisers". An den Bericht über das Festmahl des Elb-Regatta-Vereins knüpfte das Antisemitenblatt nachstehende bissige Bemerkung: „Der „Hamburger Correspondent" theilt hocherfreut mit, daß der Kaiser „zwischen Direktor Ballin und Bürgermeister Dr. Moenckeberg Platz genommen habe". Der Direktion der Hamburg-Amerik. Packetf.-Akt.-Ges. gehört u. A. Herr Johs. Merck an, Herr Gust. W. Tietjens ist Vorsitzender des AufsichtSraths und noch mehrere Herren deffelben entstammen ersten althamburgischen Familien. Weshalb hat keiner dieser Herren an der Seite des Kaisers Platz genommen, war es nothwendig, daß hier wieder Herr Ballin, der „Hans Dampf in allen Gaffen", das Dekorationsstück deS hamburgischen Judenthums, die größte Nhederri Hamburgs repräsentierte.?. Fürwahr, das war thatsäch wenig geschmackvoll und kann nur durch die Leistung des „Hambg. Corresp.", den regierenden Bürgermeister Hamburgs nach dem Juden Ballin zu nennen, übertroffen werden. Vielleicht haben wir noch einmal das „Vergnügen" zu lese», daß neben dem Herrn Ballin auch der Kaiser einen Platz gefunden habe." — Es genügt wohl, derartige journalistische Leistungen niedriger zu hängen! M. L., Altona. Daß die Briefkasten-Notiz in der Nr. 7 7 des dortigen antisemitischen „Deutschen Blattes" vom 28. Septbr. v. I., in welcher der Werth des jüdischen Eides herabgewürdigt und das Kol Nidre-Gebet einer verletzenden Kritik unterzogen wurde, straflos bleiben sollte, ist nach der bekannten Reichsgerichtsentscheidung kaum anzunehmen. Der Inhalt jener Notiz erfüllt die Thatbestands- Merkmale des § 166 des Strafgesetzbuchs. Am 16. Novbr. v. I. schrieb Herr I. F. Golle selbst im Briefkasten des „Deutschen Blattes": „Das Verfahren gegen uns wegen Beleidigung der jüdischen Religionsgesellschaft schwebt noch; eine gerichtliche Vernehmung soll demnächst erfolgen." — Wir haben von maßgebender Seite erst neuerdings wieder erfahren, „daß das Verfahren gegen den Redakteur Joseph Franz Golle noch schwebt." I. M. Leipzig. Die „Deutsch-Sozialen Blätter" Liebermanns stellen im Anschluß an Drumont fest, daß die verflossene Mode der Glücksschweinchen und die der Tournüren von den Juden den Ariern aufgedrungen worden ist. Aus Eigenem fügt dann ein „alter Burschenschafter" in dem Antisemitenblatte die Entdeckung hinzu.