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Im deutschen Reich · 1899-06-01 · Heft 6-7 (Juni 1899) · p. 372

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
5 (1899)
Issue
Heft 6-7 (Juni 1899)
Article
Wien
Date
1899-06-01
Page
372 (sequence 2)
Language
German
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372 Im deutschen Reich. von der Brunnenvergiftung durch die Juden, so ziemlich verschwunden; dagegen har sich das andere Märchen vom „Ritualmord", dank der Thätigkeit des „Deutschen Volksblatt" und seiner Hintermänner, bis zum heutigen Tage erhalten. Wenn eseinmal vorkomme, daß Juden verdächtig erscheinen, einen Mord begangen zu haben, werde dies vom „Deutschen Volksblatt" sofort zu einem. Ritualmord qualifiziert und ausgebeutet. Das oben erwähnte Telegramm sei ein typischer Beweis für diese Methode. Mit fetten Lettern habe man in möglichst auffallender Form die Verdächtigung gegen den Schächter von Goltsch-Jenikau und den „unbekannten galizischen Juden" dem Publikum mitgetheilt, um die Bevölkerung zu Feindseligkeiten gegen die Juden aufzureizen. Solche Posaunenstöße bringen es mit sich, daß die Straßensteine lebendig werden und die Fenster der Wohnungen der Juden von selbst zerklirren. Diese mit der Absicht aufzureizen veröffentlichte Nachricht sei aber noch dazu falsch und nichts anderes als eine zum Zwecke der Judenhetze aufgezüchtete Ente gewesen. Denn die Staatsanwaltschaft von Kuttenberg habe auf Anfrage gemeldet, daß die Nachrichten des „D. V." vollkommen unwahr seien. „Ich werde," schloß der Staatsanwalt, „mit weiteren Konfiskationen vorgehen, wenn neuerlich Aufreizungen erfolgen werden, oder wenn das „Deutsche Volksblatt" dem Gang der Untersuchung nochmals v o r g r e i f e n sollte, wie das bereits versucht worden ist." Der Gerichtshof entschied, der Einspruch des „Deutschen Volksblatt" sei abzuweisen, weil in der betreffenden Zeitungsnachricht thatsächlich ein Versuch zur Aufreizung gegen die jüdische Bevölkerung durch Austischung des Märchens vom Nitualmorde zu erblicken sei, und weil außerdem die Meldung an sich unwahr ge» wesen i st."

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