Mannheim
Compact Memory

Im deutschen Reich · 1899-06-01 · Heft 6-7 (Juni 1899) · p. 371

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Im deutschen Reich
Volume
5 (1899)
Issue
Heft 6-7 (Juni 1899)
Article
Kassel
Date
1899-06-01
Page
371 (sequence 2)
Language
German
Belongs to
chapter
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2316602-2316650-2316657--05515-2324392
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

Korrespondenzen. 371 die Polizeidireltion es nur abgelehnt habe, die Pächter der Anschlagsäulen zur Anheftung zu veranlassen. In solchen Fällen könne nur die Aufsichtsbehörde angerufen werden. Dem Abg. Werner mußte es übrigens bekannt sein, daß es keine Verwaltungsklage giebt gegen eine Polizeibehörde, die ihr Einschreiten ablehnt. Die Klage wurde offenbar nur aus Agitations-Rücksichten und zu Agitations-Zwecken erhoben! H> Dresden, 9. Juni. Zu Ehren des am 25. Februar 1898 verstorbenen Gemeindevorstehers Rechtsanwalt Emil Lehmann hat der Vorstand der hiesigen jüdischen Religionsgemeinde eine „Emil Lehmann- Stiftung" in's Leben gerufen. Der Grundstock zu dieser Stiftung wurde beschafft durch eine unter den Mitgliedern der hiesigen israelitischen Gemeinde veranstaltete Sammlung, die 14 781 Mark ergeben hat. Die Stiftung hat den Zweck, Personen, welche durch schriftstellerische oder Lehrthätigkeit irgend welcher Art zur Aufklärung über Judenthum — dessen Religion und Geschichte, oder durch Hebung des geistigen, insbesondere religiösen Lebens im Judenthum — beigetragen haben oder im Begriffe stehen, beizutragen, sofern sie dessen in Hinsicht auf ihre Thätigkeit bedürfen, durch Bewilligung von Ehrengaben in ihrem Unternehmen zu fördern, bezw. für solches auszuzeichnen; die Konfession ist für Zubilligung der Ehrengaben nicht ausschlaggebend. Gesuche um Berücksichtigung sind bei dem Gemeinderath einzureichen. <&> Wien, 9. Juni. Das „Wiener Tagblatt" berichtet: Vor dem Appellsenate fand gestern eine Reihe von Einspruchsverhandlungen gegen Konsiskationen statt, welche von der Staatsanwaltschaft Wien in der letzten Zeit verfügt worden waren. Den Vorsitz führte der Vizepräsident des Landgerichtes Dr. von Holzinger, die Staatsanwaltschaft wurde durch Dr. B o b i e s vertreten. Es handelte sich u. a. um die Hetzereien des „Deutschen Volksblatt". Das „Deutsche Volksblatt" hatte jüngst eine angeblich telegraphisch eingegangene Meldung veröffentlicht, des Inhalts, daß der wegen des Mordes in Polna in Untersuchungshaft befindliche Hülsner Komplizen gehabt habe, und zwar einen „unbekannten galizischen Juden" und den Schächter von Goltsch-Jenikau, welch' letzterer — nach der Meldung des „Deutschen Volksblatt" — mit Kratzwunden im Gesichte im Spitale von Kuttenberg krank darniederliegen solle rc. Die Staatsanwaltschaft hatte die betreffende Nummer konsisziert, und gegen diese Konfiskation war Einspruch erhoben worden. Bei der Einspruchsverhandlung führte Staatsanwalt Dr. Bobies ungefähr Folgendes aus: Von den beiden alten Requisiten der Judenhetzen und Judenhetzereien ist zwar das eine Requisit, das Märchen

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.