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Im deutschen Reich · 1899-06-01 · Heft 6-7 (Juni 1899) · p. 367

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
5 (1899)
Issue
Heft 6-7 (Juni 1899)
Article
Breslau
Date
1899-06-01
Page
367 (sequence 2)
Language
German
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Korrespondenzen. 367 veranlaßt worden sei, beruht auf einer willkürlichen Annahme. Die Elemente, welche durch jene Bekanntmachung von den Anlagen des Badeortes fern gehalten werden sollen, sind keine jüdischen, sondern vielmehr solche, die den Bewohnern von Reinerz immer sehr willkommenen jüdischen Badegästen lästig werden könnten. Der Mißerfolg aller antisemitisch verseuchten Badeorte ist der Verwaltung des Bades Neinerz hinreichend bekannt, die fleißig in jüdischen Fachblättern inseriert, also noch mehr jüdische Badegäste herbeiwünscht. £3 Perleberg, 1. Juni. Der hiesige antisemitische Fleischermeister Ehlers hatte vor einiger Zeit bei der Polizeibehörde die Erlaubniß nachgesucht, ein Flugblatt zu vertheilen, welches gegen den Ankauf von Waaren in Geschäften jüdischer Inhaber in der bekannten Hetzmanier eiferte. Die Perleberger Polizeibehörde lehnte es aber ab, die nachgesuchte Erlaubniß zu ertheilen, da das Flugblatt aufreizender Natur sei. Nach erfolgloser Vorstellung beim Landrath erhob Ehlers Klage gegen die Polizeiverwaltung beim Kreisausschuß.. Selbst wenn § 10 btä preußischen PreßgesetzeS noch zu Recht bestehe, könne sich die Versagung der Erlaubniß nur auf die persönlichen Eigenschaften dessen stützen, der ein Flugblatt vertheilen will oder die Erlaubniß zur Verkeilung nachsucht. Es werde aber bestritten, daß die Polizeibehörde in § 10 II 17 des Allgemeinen Landrechts eine Stütze finde, denn es sei nicht zu besorgen gewesen, daß durch das fragliche Flugblatt die öffentliche Ruhe und Ordnung gestört werden könne; nur Juden und d'eren Freunde könnten durch das Flugblatt unangenehm berührt wertst. Der Kreisausschuß wies jedoch die Klage ab. Entscheidend dafür, ob die Polizei die Genehmigung ertheilen wolle oder nicht, sei der Inhalt des Flugblattes. Gegen diese Entscheidung legte Ehlers Berufung beim Bezirksausschuß ein, der indessen die Vorentscheidung bestätigte. Schließlich ergriff Ehlers noch das Rechtsmittel der Revision an das O b e r v e r w a l - Lungs gericht; nach langer 'Berathung entschied auch dieses zu Ungunsten des klagenden Antisemiten. Elbing, 3. Juni. Die hiesige Fabrik von Loeser u. Wolff, welche - am 22. Mai d. I. ihr 25 jähriges Jubiläum festlich beging, ist das Eigenthum des Central-Vereins-Mitgliedes, Kommerzienrath Loeser in Berlin, der bei dieser Gelegenheit für seine Arbeiter eine Stiftung von 100 000 M. machte. Die bei dem Feste von unserm Oberbürgermeister Elditt gehaltene Rede gipfelte in der Ankündigung, daß die bisherige Ziegelscheunstraße, an welcher das Fabriketablissement gelegen ist, fortan „Loeserstraße" heißen solle.

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