Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 5 (1899)
- Issue
- Heft 5 (Mai 1899)
- Article
- D. C. Köln
- Date
- 1899-05-01
- Page
- 301 (sequence 1)
- Language
- German
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Briefkasten der Redaktion. 301 D. C. Köln. Die „Köln. Volkszeitung" steht auf einem vor» urtheilSfreieren Standpunkt als die hiesigen Centrums-Organe, was Sie bei der Beurtheilung der Berliner Verhältnisse in Betracht ziehen müssen. Daß die katholische „Germania" mit Vorliebe von der antisemitisch-konservativen „Kreuz-Zeitung" citiert wird, ist bezeichnend genug. Nachdem die „Germania" von einer „unehrlichen Hetze" gesprochen und den Beschluß des Stadtverordnetenausschusses, aus dem St. Josephs-Waisenhaus zu Potsdam die dork von der hiesigen Waisenverwaltung untergebrachten Kinder herauszunehmen, dem „Triumvirat Perls-Sachs-Singer" bezw. der jüdischen Bürgerschaft Berlins zur Last gelegt hatte, schrieb die „Kreuz- Zeitung" : „Sachliche Motive lagen für den Beschluß des Ausschusses, der von den „jüdischen" Herren Perls, Sachs und Singer ausgegangen ist, schwerlich mehr vor." Da es beiden Blättern bekannt sein muß, daß Herr Perls Christ ist, der auf Empfehlung der beiden christlichrn Vorsteher Dr. Langerhans und Michelet von der gesammten Stadtverordneten-Versammlung einstimmig angenommene Antrag aber nicht nur den Empfindungen der jüdischen Minderheit, sondern der großen Mehrheit der gesammten Berliner Bevölkerung entspricht, ist es kaum zweifelhaft, auf welcher Seite hier eine „unehrliche Hetze" betrieben worden ist. N. M. Crefeld. Das Jöken'sche „Deutsche Blatt" arbeitet stark mit Scheere und Kleister; es hat auch die von Ihnen uns übersandte Notiz den „Deutsch - Sozialen Blättern" Liebermann's nachgedruckt, von denen es irrthümlich annimmt, sie seien über jüdische Angelegenheiten großartig unterrichtet. In der Notiz wird behauptet, daß ein in Hannover verurtheilter Agent, der in Berlin eine Zusatzstrafe erhielt, in der Reichshauptstadt gelassen worden sei, in der sich eine Abtheilung für jüdische Gefangene befinde. Am ividersinnigsten sind die einleitenden Worte: „Rituell leben muß der Jude und wenn's der schlimmste Verbrecher wäre und der Staat nimmt darauf auch noch immer Rücksicht!" Der antisemitischen Presse scheint offenbar „rituell leben" gleichbedeutend mit „luxuriös leben"; bekanntlich ist aber keins von beiden in den preußischen Strafanstalten gestattet. A. S. Darmstadt. Die Belästigung, welche bisher den jüdischen Reisenden, die in einem der am Bahnhof in Frankfurt a. M. gelegenen Hotels Wohnung nahmen, daraus erwuchs, daß sie häufig bei den vor dem „judenfreien Ga st Hof" des Herrn Laaß sitzenden antisemitischen Gästen des „Kölner Hofs" vorbei mußten, scheint beseitigt zu sein. In einer am 29. April von den Frank-