Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 5 (1899)
- Issue
- Heft 5 (Mai 1899)
- Article
- Kassel
- Date
- 1899-05-01
- Page
- 291 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Korrespondenzen. 29] hätten zurückzahlen lassen. Kloppmann hat niemals einen Lohnvor« schuß verlangt, da er in durchaus geregeltenVrrhältnissen lebte. Unwahr ist ferner die ganze Darstellung, daß die Wittwe Kloppmann mit ihren Kindern in „traurigster Lage" sei und wir nichts für sie übrig hätten. Sofort nach dem Ableben des Mannes haben wir (wie wir das in anderen Fällen nachweislich bisher stets gethan haben und für ganz selbstverständlich erachten) uns nach den Verhältnissen erkundigen lasten, worauf uns mitgetheilt wurde, daß die Familie vorerst vor Noth geschützt sei (z. B. durch Auszahlung eines Theilkapitals aus dem Verkauf eines der Familie des Mannes in seiner Heimathstadt Hofgeismar gehörigen Hauses, durch Auszahlung einer Lebensversicherung, durch den von der Stadt in allen Fällen gewährten Zuschuß zur Erziehung der Kinder). Frau Kloppmann hat uns dann neuerdings wieder persönlich bestätigt, daß sie gegenwärtig in keiner Nothlagesei, andernfalls würde sie sich an uns gewandt haben. Kassel, den 25. April 1899. Gebrüder Gotthelft, König!. Hofbuchdruckerei." Außerdem aber geht uns auch noch eine Erklärung der am Montag zur Rede gestellten Wittwe zu, die wir keinesfalls unbeachtet lasten möchten. „Der Aufruf in Nr. 91 der „Deutschen Wacht" vom 21. April d. I. ist ohne mein Wisten und ohne meine Zustimmung erfolgt und muß ich die Annahme von Unterstützungen auf diese Art und Weise ablehnen." Wir überlasten es unseren verehrten Lesern, insbesondere an der Hand des sehr „männlich" klingenden Styles, sich ein Bild über den Vorgang zu machen. — Die nichtantisemitischen Leser machen sich dabei sicher ein Bild, wie diejenige antisemitische Berichterstattung aussieht, die in Kassel keine Abnehmer für ihre Berichte findet und sie deshalb in Dresden ablädt! München, 7. Mai. Die Gefängnißstrafe, zu welcher der antisemitische Bildhauer Eduard B e y r e r s. Zt. wegen einer unglaublichen Rohheit im Cafe Heck (der bekannten Ohrenabbeißerei!) verurtheilt worden war, ist im Gnadenwege in Festungshaft umgewandelt worden. Tags zuvor brachten die „Münch. Neuesten Nachrichten" folgende Notiz: „Der Bildhauer Eduard Beyrer hat dem Verband der Prinz-Regent Luitpold-Kanoniere das von ihm angefertigte Original-Porträtrelief Sr. K. Hoheit des Prinz-Regenten zum Geschenk gemacht." DaS Amtsblatt des Amtsgerichts und der städtischen Behörde zu Traunstein i. Bayern brachte einen Bericht über einen dieser Tage von einem unbekannten Verbrecher an