Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 5 (1899)
- Issue
- Heft 5 (Mai 1899)
- Article
- Wiesbaden
- Date
- 1899-05-01
- Page
- 290 (sequence 2)
- Language
- German
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290 3m deutschen Reich. Tschacher war mit einer reichen, im vorigen Jahr« verstorbenen, Wittwe verheirathet, die ihn zum Erben eingesetzt, einer kleinen Nicht« aber ein Legat ausgesetzt und einen Theil ihrer Schmucksachen vermacht hat. Weil der Testamentsvollstrecker, Justizrath Dr. Brück, sich in Bezug auf diese Schmucksachen streng an das Testament hielt und abweichende Angebote Tschacher's ablehnte, schrieb letzterer ihm grobe, beleidigende Briefe. Der Staatsanwalt kennzeichnet« di« Handlungsweise des Angeklagten, insbesondere auch sein Verhallen in der gestrigen Verhandlung, als frivol und beantragte entweder 4 Wochen Haft oder die höchste zulässige Geldstrafe von 600 Mk. Das Gericht erkannte auf die beantragte Freiheitsstrafe. chsi Kassel, 3. Mai. Am 21. April veröffentlichte das Dresdener Antisemitenblatt „Deutsche Wacht" eine Notiz, in welcher den Kgl. Hofbuchdruckern Gebrüder Gotthelft in Kassel ein Verfahren zur Last gelegt wurde, das denselben hier gewiß Niemand ernstlich zu» getraut hat. Die genannte Firma hat sich damit begnügt, unter Hinweis auf den bekannten § 11 des Neichspreßgesetzes di« Aufnahme einer Berichtigung zu verlangen, welche die „Deutsche Wacht" am 28 v. M. veröffentlichte. Diese Berichtigung, welche durch die gewundenen Bemerkungen am Eingang und am Schluß nicht abgeschwächt wird, lautet wörtlich: „Es giebt auch gute Juden." Unter dieser Spitzmarke brachten wir in unserer Nr. 91 einen Artikel, bei dem, wie uns unser Gewährsmann berichtet, insofern ein kleiner (?) Jrrthum untergelaufen ist, als der in Frage stehende Vorschuß nicht von der Firma Gebr. Gotthelft ausging, sondern von einer Kasse. Dieser Vorschuß war mithin allerdings auch nicht an die genannte Firma zürückzuzahlen. Dieser Jrrthum ist unterlaufen, obgleich unser Gewährsmann wegen dieses Punktes gerade nochmals die Wittwe Kloppmann ausgesucht und befragt hat? An der Hauptsache ändert das natürlich nicht das Mindeste, obgleich man gegnerischerseits den Versuch macht, diesen nebensächlichen Jrrthum zur „Hauptsache" aufzubauschen. Die Familie Kloppmann erhält nun seit einigen Tagen von der Stadt Kaffel eine kleine Unterstützung von 1 Mk. auf den Kopf die Woche.. Nachdem Frau Kloppmann vergangenen Montag von den Gebrüdern Gotthelft zur Rede gestellt worden ist, haben sich die Gebrüder Gotthelft an uns gewandt mit dem Ersuchen, folgende Berichtigung zu bringen: „Die Zuschrift aus Kaffel „Es giebt auch gute Juden" in Nr. 91 vom 21. April d. I. beruht auf Unwahrheit. Es ist vor allen Dingen unwahr, daß wir einen dem verstorbenen Setzer Kloppmann gewährten Lohnvorschuß uns von dessen Wittwe