Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 5 (1899)
- Issue
- Heft 4 (April 1899)
- Article
- S. M. Dresden
- Date
- 1899-04-01
- Page
- 243 (sequence 2)
- Language
- German
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Briefkasten der Redaktion. 243 nennung, natürlich ohne merken zu lassen, um was eS sich handelt. Das ist antisemitische Anständigkeit." B. G. Dresden. Der Einweihung der auf dem Stephansplatze in Chemnitz errichteten Synagoge wohnten als Vertreter der Schulbehörde Herr Schulrath Dachselt, als Vertreter der katholischen Gemeinde Herr Pfarrer Müller bei, ferner waren die Herren Stadtbaurath Hechler, Prof. Dr. Ohorn und Schuldirektor Holscher anwesend. Die Weiherede hielt Rabbiner Dr. Mühlfelder; dann sprach der Gemeindevorsteher, Herr Max Bergmann, allen, die sich um den Bau verdient gemacht, den Dank aus, und schließlich hielt Dr. Winter aus Dresden die FestpredigL. Die Behörden waren allerdings nicht offiziell bei diesem feierlichen Akte vertreten, weil der Stadtrath zu Chemnitz zuvor den Wunsch zu erkennen gegeben hatte, mit einer Einladung verschont zu werden. — Im erfreulichsten Gegensätze zu dem Verhalten der Chemnitzer Aufsichtsbehörde standen die Vorgänge bei der am 22. März stattgehabten feierlichen Einweihung der neuen Synagoge in Köln a. Nh., wo der Oberpräsident der Rheinprovinz, Nasse, der Gouverneur von Köln, General der Infanterie Freiherr v. Wilzeck, ferner Regierungspräsident v. Nichthofen, Polizeipräsident Wegmann, in Vertretung des in Berlin anwesenden Oberbürgermeister Becker Beigeordneter Telmann und die Direktoren aller höheren Lehranstalten als Ehrengäste der Feier beiwohnten. In allen bei der Einweihung und dem am Tage darauf veranstalteten Feste gehaltenen Reden wurde immer wieder der Segen betont, welcher der Stadt Köln und ihren Bürgern aus dem freundschaftlichen Verhältnisse erblüht, das die verschiedenen Konfessionen in Köln auf der Grundlage gegenseitiger Achtung eint. D. H., Leipzig. Der „Frankfurter Ztg." wurde am 14. März aus Plauen i. V. berichtet: „Der Kaufmann Gustav Sommer, eine antisemitische Leuchte, wurde im bekannten Tülldiebstahlprozeß wegen Hehlerei zu 4Va Jahren Zuchthaus und 10 Jahren Ehrverlust verurtheilt." Der „Vgtl. Anzeiger" erklärte bald darauf, in Plauen sei von dieser Eigenschaft Sommers nicht das Allermindeste bekannt. Dem konservativen Plauen'schen Blatt, welches sich kürzlich wieder für eine Rede Ahlwardt's erwärmte, mag davon thatsächlich nichts bekannt sein — luous a non lucendo!