Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 5 (1899)
- Issue
- Heft 4 (April 1899)
- Article
- München
- Date
- 1899-04-01
- Page
- 221 (sequence 1)
- Language
- German
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Korrespondenzen. 221 sollte. .Es giebt in Würzburg nur einen cand. med. Kahn; als dieser die Aufnahme einer Berichtigung forderte, in der er jene Notiz als völlig unwahr bezeichnet-, verweigerte dies der Redakteur. Nachdem darauf Klage und Verurteilung gefolgt war, legte Wenng Berufung ein, weil der Kläger nicht in der Schönleinstraße wohne, also nicht Betheiligter im Sinne des Preßgesetzes sei. Das Landgericht verwarf jedoch die Berufung. Der Kläger sei nach Name und Stand deutlich bezeichnet gewesen; die Wohnungsangabe erscheine dagegen als unwesentlich; der Kläger hatte außerdem ein berechtigtes Interesse, den Redakteur zur Berichtigung der ihn berührenden erfundenen Notiz zu nöthigen. — Wie schon früher gemeldet wurde, war der stellvertretende Redakteur des „D. Volksbl.", S ch m a l i x, wegen Beleidigung zu 200 Mk. und die Verlegerin Therese Wenng wegen Fahrlässigkeit nach § 21 des Preßgesetzes zu 100 Mk. Geldstrafe verurtheilt worden, weil dem Kaufmann Oskar Tietz der gänzlich unbewiesene Vorwurf gemacht worden war, er zahle seinen Verkäuferinnen Hungerlöhne und rathe ihnen, „Nebenverdienst" zu suchen. Die gegen dieses Urtheil von Tietz und Schmalix eingelegten Berufungen wurden abgewiesen. Therese Wenng dagegen erzielte ihre Freisprechung, da sie in der ersten Instanz nur in Folge unrichtiger Anwendung des Preßgesetzes verurtheilt worden war. <&> Nürnberg, 3. April. Das Schwurgericht verurtheilte den antisemitischen Redakteur Weber aus Fürth wegen eines Artikels über die Einweihung der Erlöserkirche in Jerusalem durch den Kaiser zu einer Gefängnißstrafe von drei Monaten. X Stuttgart, 2. April. Das „Neue Tageblatt" berichtet über folgende Ehrung des kürzlich in den Ruhestand getretenen Chefs der Firma Eckstein und Kahn, Heinrich Kahn in Stuttgart: „Mit der Uebergabe der Firma an den Sohn des Herrn Kahn und denjenigen seines verstorbenen früheren AssociÄ hat eine bedeutsame nahezu fünfzigjährige Arbeit äußerlich ihren Abschluß gefunden. Die technischen Leistungen des Etablissements, namentlich auf dem Gebiet der Leinen-Industrie und Kunstweberei, sind bekannt, weniger dagegen das hingebende Wirken der Chefs auf dem Felde der Humanität. Zwei vor mehreren Jahren bereits gemachte hochherzige Stiftungen der Firma (die eine in Laichingen, einer Hauptniederlassung der Firma, für arme und arbeitsunfähige oder kranke Weber, die andere in S t u t t g a r t für bedürftige Näherinnen) haben schon manche Noth gemildert. Die Gemeinde L a i ch i n g e n hat nun in Anbetracht der großen und dauernden Verdienste, welche sich die Herren Eckstein und Kahn um die dortige Bevölkerung erworben haben, dem